Energieverbraucher: BGH-Urteil Sieg für Stromkunden
Peters kritisierte zugleich die vom Gesetzgeber seinerzeit akzeptierte "Verbändevereinbarung" zwischen Stromwirtschaft und grossen Stromverbrauchern. Seine Organisation habe damals gegen diese "Selbstbedienungsvereinbarung" protestiert und den Bundespräsidenten vergeblich gebeten, das Gesetz nicht zu unterzeichnen. Auf dieser Basis hätten die Stromnutzer in der Vergangenheit die Nutzung der Netze drastisch verteuert, "um den Wettbewerb zu bremsen und die Gewinne zu sichern".
Der Bundesgerichtshof hatte am Dienstag ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe aufgehoben und den Fall an das OLG zurückverwiesen (Aktenzeichen: KZR 36/04 vom 18. Oktober 2005). Das Gericht muss nun ermitteln, ob die Mannheimer MVV Energie AG vom Ökostromanbieter "LichtBlick" zu hohe Preise für die Nutzung seiner Netze verlangt hat. Laut "LichtBlick" waren die Entgelte bis zu 30 Prozent überhöht. Das Urteil betrifft nur die Entgeltkalkulation der rund 900 deutschen Netzbetreiber in den vergangenen Jahren seit der Liberalisierung des Energiemarktes Ende der 90er Jahre. Nach dem im Juli in Kraft getretenen neuen Energiewirtschaftsgesetz werden die Preise künftig - erstmals im Mai 2006 - von der Bundesnetzagentur sowie von entsprechenden Landesbehörden festgesetzt.
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