Energieunternehmen müssen Industriekunden-Verträge lockern
Bonn - Auf Druck des Bundeskartellamts müssen Energieunternehmen künftig die starren Verträge mit ihren Industriekunden lockern. So dürfen die Strom- und Gasverbraucher nicht benötigte Energie, die ihnen vertragsgemäß geliefert wird, etwa an der Strombörse weiterverkaufen. Das teilte die Behörde am Mittwoch in Bonn mit. Bisher war das den Energieverbrauchern aus der Industrie bei vielen Energieunternehmen durch Klauseln in den langfristigen Verträgen mit den Versorgern untersagt.
Zwölf der größten deutschen Strom- und Gasversorger haben sich laut Kartellamt inzwischen dazu verpflichtet, auf solche Regelungen zu verzichten. Fünf weitere Verfahren, allesamt mit Unternehmen des EnBW-Konzerns
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