Energiesparen in öffentlichen Gebäuden: Neues Gesetz gescheitert
Stand: 31.03.2017
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Berlin - Die geplanten neuen Vorgaben zum Energiesparen in öffentlichen Gebäuden sind nach einer Blockade der Union wieder vom Tisch. Die deutsche Industrie kritisierte, Verbraucher und Investoren verlören damit wertvolle Zeit.
Gescheitertes Gesetz durch Blockadepolitik
Mit dem Gebäudeenergiegesetz sollten ab 2019 Standards zum Energiesparen für den Neubau von Nicht-Wohngebäuden der öffentlichen Hand festgelegt werden. Neue energetische Anforderungen für den privaten Neubau und den Bestand sah der Gesetzentwurf nicht vor. Der sogenannte Niedrigst-Energiegebäudestandard sollte jedoch für den übrigen Neubau in einer späteren Novelle definiert und spätestens 2021 eingeführt werden. Umwelt- und Bauministerin Barbara Hendricks (SPD) sprach am Donnerstag von einem Armutszeugnis. Die Union macht dagegen die SPD für das Scheitern verantwortlich. Die Unionsfraktion hatte moniert, die Gesetzespläne liefen dem Ziel des bezahlbaren Bauens und Wohnens zuwider. Ein neuer Niedrigst-Energiestandard könne unwirtschaftlich sein. Zudem sei nicht sicher, ob die erreichbaren Treibhausgas-Einsparungen den entstehenden Aufwand rechtfertigten. Hendricks hielt dem entgegen, dass mit dem Gesetz bezahlbares Bauen und Klimaschutz im Gebäudebereich miteinander in Einklang gebracht worden wären. Das hätte auch den Kommunen die dringend nötige Planungssicherheit für den Bau energieeffizienter Schulen, Kitas und Verwaltungsgebäuden gegeben.
Keine Änderungen für private Bauherren
"Für private Bauherren hätte sich nichts geändert, und es wäre auch keine Vorfestlegung auf einen Niedrigst-Energiestandard für private Gebäude gewesen, den die nächste Regierung bis 2021 festlegen muss", betonte Hendricks zugleich. Das Bauen wäre durch die Zusammenlegung von drei verschiedenen Regelwerken vereinfacht worden. Die Blockadepolitik der Unionsfraktion sei auch für die Bauwirtschaft fatal, die jetzt unnötig lange in Ungewissheit gelassen werde.
Unionsfraktionsvize Michael Fuchs (CDU) warf Hendricks vor, zusätzlich eine Standard-Verschärfung anzustreben, die ihre Gutachter für unwirtschaftlich hielten. Auch der Koalitionsvertrag verbiete zusätzliche Pflichten, die Bauen verteuern: "Die SPD hätte sich an den Koalitionsvertrag halten müssen, dann wären wir handelseinig geworden."
Chance nach höherer Energieeffizienz vertan
Aus Sicht des Industrieverbandes BDI hat die Bundesregierung eine Chance vertan, einen wirksamen Impuls für mehr Energieeffizienz bei Gebäuden zu setzen. Die Energiewende müsse damit weiter auf die Wärmewende warten. Die Politik müsse nach der Bundestagswahl die Strategie dringend weiterentwickeln und den Stillstand überwinden. Nötig seien vor allem eine steuerliche Förderung der Energie-Gebäudesanierung und ein deutlich einfacheres Ordnungsrecht.
Die Grünen-Politikerin Julia Verlinden sprach von Versagen der Koalition. Diese schaffe es nicht, die überfällige Energiewende im Wärmebereich in Gang zu bringen. "Das ist fatal für den Klimaschutz und für nachhaltiges Bauen und bezahlbares Wohnen." Eva Bulling-Schröter (Linke) kritisierte, Union und SPD hätten drei Jahre in den Wind geschlagen, um die Koalitionsvereinbarung in ein Gesetz zu gießen. Berechnungen der Ministerien zeigten, dass eine Kostensteigerung von höchstens 2,5 Prozent zu erwarten gewesen wäre