Energiemarkt: Kommt die Regulierungsbehörde?
Nach dem EEG müssen Energiekonzerne Einspeisevergütungen für Strom aus erneuerbaren Quellen zahlen. Die Kosten können sie auf ihre Kunden umlegen. Energieintensive Betriebe etwa aus der Aluminiumindustrie klagen seit längerem über massive zusätzliche Belastungen und fordern eine Härtefallregelung. Das Bundesumweltministerium wirft den Netzbetreibern vor, der Industrie mehr als die tatsächlichen EEG-Umlagekosten in Rechnung zu stellen.
Umwelt- und Wirtschaftsministerium haben sich inzwischen prinzipiell darauf geeinigt, energieintensive Betriebe zu entlasten. Allerdings spricht sich das Wirtschaftsministerium für eine pauschale Branchen-Kostendeckelung aus. Das Umweltministerium bevorzugt eine Einzelfallprüfung auf Grund nachgewiesener Belastungen.

