Endgültiges Aus für ACTA
- ACTA-Abkommen droht das Aus
- EU-Kommissarin: "Macht Euch um Acta keine Sorgen mehr"
- EU-Kommission: ACTA-Abstimmung verschieben
- ACTA: Streit geht trotz EuGH-Befassung weiter
- EU-Handelskommissar verteidigt ACTA vehement
- Europäischer Gerichtshof soll ACTA-Abkommen prüfen
- Aigner über ACTA-Abkommen: "Brüssel hat geschlafen"
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Straßburg - Das heftig umstrittene ACTA-Urheberrechtsabkommen wurde vom EU-Parlament nun endgültig verworfen. Am Mittwoch stimmten die Abgeordneten mit überwältigender Mehrheit gegen den internationalen Handelsvertrag. Das Abkommen wird somit in der EU nicht in Kraft treten. Christdemokraten hatten zuvor vergeblich versucht, die Abstimmung zu verschieben, um das Vertragswerk doch noch zu retten.
Die EU-Kommission hat bereits klargestellt, dass es kein Neuabkommen geben werde. Sie will jetzt das Gutachten des Europäischen Gerichtshofes in Luxemburg (EuGH) abwarten, und dann die Lage prüfen. Für das Urheberrecht in Deutschland ändert sich mit oder ohne ACTA nichts.
Das Abkommen (Anti-counterfeiting Trade Agreement) soll den Kampf gegen Produkt- und Markenpiraterie verbessern und Urheberrechte im Internet besser schützen. Selten war ein EU-Vertrag so umstritten: Zehntausende sind aus Protest Anfang des Jahres auf die Straße gegangen. Kritiker fürchten um die Freiheit im Internet und warnten vor Einschränkungen der Bürger- und Verbraucherrechte.
Befürworter warnten, dass ohne Schutz des geistigen Eigentums der wirtschaftliche Schaden durch Produkt- und Markenpiraterie große Ausmaße annehmen würde. ACTA wurde 2010 zwischen der EU und den USA und neun weiteren Staaten ausgehandelt, darunter Australien, Kanada, Japan, Südkorea und der Schweiz.
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