EnBW legt in Brüssel Beschwerde gegen Emissionsgesetz ein
Nach den Übertragungsregelungen können die Verschmutzungsrechte einer alten Anlage vier Jahre lang auf eine Ersatzanlage übertragen werden, die dann in der Regel weniger Emissionen aufweist. Beim Bau eines neuen Gas- oder Dampfkraftwerks als Ersatz für einen Atommeiler erhalte der Betreiber viel weniger handelbare Zertifikate als ein Unternehmen, das ein altes Kohlekraftwerk austausche, kritisierte Claassen: "Folge des deutschen Zuteilungsgesetzes wird sein, dass der grösste Kohlendioxid-Verschmutzer zum grossen Profiteur werden kann. Das ist absurd und kann aus ökologischen wie auch ökonomischen Gründen nicht gewünscht sein."
Bereits Anfang Juni hatte Claassen angekündigt, notfalls auch vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu ziehen, sollte die Beschwerde in Brüssel keinen Erfolg haben. Das Bundesumweltministerium hatte die Kritik aus Karlsruhe zurückgewiesen: Eine Wettbewerbsverzerrung sei nicht zu erkennen. "Wir gehen davon aus, das der Handel wie vorgesehen zum 1. Januar 2005 starten kann", hatte eine Sprecherin von Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne) erklärt.

