Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

EnBW-Deal: Zweifel an Mappus-Aussagen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dapd

Düsseldorf/Stuttgart - Der ehemalige Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) gerät immer mehr unter Druck. Nun wurde bekannt, dass seine bisherigen Aussagen und Erklärungen für das umstrittene EnBW-Geschäft möglicherweise falsch sind.

Immer neue Details über den EnBW-Kauf durch das Land Baden-Württemberg lassen Zweifel an der Version von Mappus aufkommen. Der Verkäufer der Anteile, die Électricité de France (EdF), habe eine Einbeziehung des Parlamentes abgelehnt, hatte Mappus damals gesagt.  

"Wir haben nie verlangt, dass das Parlament nicht eingebunden werden sollte", sagte ein EdF-Sprecher jetzt dem "Handelsblatt". "Wir haben vom Käufer eine schriftliche Bestätigung bekommen, dass es nicht nötig ist, das Parlament einzubinden", sagte der Sprecher weiter.

Verstoß gegen Landesverfassung

Die mit der Überprüfung beauftragte Kanzlei Gleiss Lutz hatte in der vergangenen Woche auf dapd-Anfrage mitgeteilt, dass man die Landesregierung "immer darauf hingewiesen" habe, "dass grundsätzlich der Parlamentsvorbehalt gilt". Der Finanzminister verfüge aber auch über ein Notbewilligungsrecht. Das lasse der Staatsregierung einen außerordentlich weiten Ermessensspielraum.

Das Land hatte im Dezember 2010 46,5 Prozent der EnBW-Anteile für mehr als 4,7 Milliarden Euro übernommen. Der damalige Finanzminister Willi Stächele (CDU) berief sich auf das Notbewilligungsrecht und umging das Parlament. Damit verstieß er gegen die Landesverfassung, wie der Staatsgerichtshof in Stuttgart vor wenigen Wochen feststellte. Stächele zog inzwischen die Konsequenzen und trat als Landtagspräsident zurück.