Eltern brauchen Handy-Rechnung der Kinder nicht zu zahlen
Verivox | 08.11.2004
Berlin (ots) - Berlin. Eltern brauchen die Handy-Rechnung ihrer
Kinder nicht zu zahlen, wenn die Kinder minderjährig sind und den
Mobilfunk-Vertrag auf eigene Faust abgeschlossen haben, so ein Bericht der Berliner Zeitung "Der Tagesspiegel".
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Minderjährige
zwischen sieben und 18 Jahre brauchen die Einwilligung ihrer Eltern,
damit der Vertrag wirksam wird, schreibt der Tagesspiegel unter
Berufung auf die Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Brandenburg,
Sabine Fischer (Montagsausgabe). Stimmen die Eltern dem
Vertragsschluss nicht zu, bleiben die Anbieter auf den Kosten für den
monatlichen Grundpreis und den Verbindungsentgelten sitzen. Nach
Erfahrungen aus der Beratungspraxis gehören Handy-Verträge zu den
häufigsten Gründen für eine Verschuldung von Familien.
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