Elektronische Unterschift: EU plant grenzübergreifende Gültigkeit
Stand: 05.06.2012
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: AFP
Brüssel - Verbraucher sollen in der Europäischen Union leichter elektronisch unterschreiben oder sich digital ausweisen können. Dazu legte die EU-Kommission am Montag in Brüssel neue Vorschriften vor, die regeln, dass solche Angebote sicher und grenzübergreifend genutzt werden können.
Es handelt sich um die elektronische Identifizierung bei Behörden (sogenannte eID-Systeme) sowie elektronische Unterschriften (e-Signaturen) anstatt eigenhändiger Unterschriften.
"Durch die gegenseitige Anerkennung nationaler eIDs und gemeinsame Normen für Vertrauensdienste und e-Signaturen können wir eine nationale Zerstückelung des Internets und öffentlicher Onlinedienste verhindern und Millionen Unternehmen und noch mehr Bürgern das Leben erleichtern", begründete die EU-Internetkommissarin Neelie Kroes den Vorstoß.
Die Kommission will durchsetzen, dass etwa die eID-Funktion der neuen Personalausweise auch von Behörden in anderen EU-Ländern anerkannt wird. Auch elektronische Unterschriften sollen über die nationalen Grenzen hinweg funktionieren und den gleichen Rechtsstatus haben wie herkömmliche Unterschriften per Hand. Die Kommission hob hervor, dass sie damit aber weder die Pflicht zur Nutzung solcher Angebote noch die Einführung eines europäischen eID-Systems verfolgt.