Einbruchschaden: Vorsicht bei Versicherungsgutachten
Stand: 28.01.2011
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Köln - Nach einem Einbruchdiebstahl kann es schnell zu Auseinandersetzungen mit der Versicherung kommen – insbesondere dann, wenn der Schließzylinder nicht aufgebrochen wurde. Es stellt sich dann die Frage, ob ein nicht versicherter Einbruch oder gar Betrug vorliege.
Wie der vor dem Landgericht Köln (AZ: 24 O 579/09) entschiedene Fall zeigt, beauftragen Versicherer in einem solchen Fall gern einen Gutachter, der aufzeigen soll, dass kein Einbruch vorgelegen haben kann.
In dem Fall entschied das Gericht tatsächlich auf Basis des Gutachtens gegen den Versicherten und lehnte eine Ersatzpflicht der Versicherung ab. Gibt der Versicherer ein Gutachten in Auftrag, sollten Versicherte skeptisch werden und gemeinsam mit einem Anwalt das Gutachten angreifen. Nur so besteht die Möglichkeit, dass der Inhalt des Gutachtens nicht als Entscheidungsbasis dient. Im Idealfall lassen die Betroffenen selbst ein Gutachten erstellen, mit dem der Einbruchsdiebstahl belegt werden kann.