Eigentümer neuer Gebäude müssen erneuerbare Energien nutzen

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Bild: Neubaugebiet


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Berlin - Eigentümer neuer Wohngebäude sind verpflichtet, ab dem 1. Januar 2009 den Wärmeenergiebedarf anteilig mit erneuerbaren Energien zu decken. Grundlage hierfür ist das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Darauf macht die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Deutschland aufmerksam.


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Davon betroffen sind alle Gebäude, für die nach dem 31. Dezember 2008 der Bauantrag gestellt oder die Bauanzeige erstattet wird. Die Nutzungspflicht gilt nur für den Neubau. Wer ab 2009 sein Gebäude modernisiert, saniert oder umbaut, ist nicht zur Nutzung erneuerbarer Energien gezwungen.

Nach dem neuen Gesetz muss der Wärmeenergiebedarf entweder durch die anteilige Nutzung von solarer Strahlungsenergie, von Biomasse, Geothermie oder von Umweltwärme gedeckt werden. Dabei ist der Anteil an erneuerbarer Energie am gesamten Wärmeenergiebedarf vorgeschrieben. Er variiert, je nachdem welche erneuerbare Energie gewählt wird. Wird beispielsweise solare Strahlungsenergie genutzt, muss der Wärmeenergiebedarf zu mindestens 15 Prozent hieraus gedeckt werden.



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