Eigentümer haften für falsche Angaben im Energieausweis
dpa | 03.06.2008
Düsseldorf (dpa/tmn) - Für falsche Angaben im Energieausweis haften Eigentümer oder Vermieter unter Umständen. Hausbesitzer sollten deshalb genau darüber Bescheid wissen, welche Anforderungen für einen gültigen Ausweis erfüllt werden müssen, rät die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf. Ernst wird es zunächst für Gebäude, die bis zum Jahr 1965 gebaut wurden. Für sie ist ein Energieausweis bei Vermietungen oder bei Verkauf ab dem 1. Juli 2008 Pflicht.
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Das Dokument informiert steckbriefartig über den Energiestandard eines Gebäudes. Pflichtangaben darin sind unter anderem das Baujahr von Gebäude und Heizung, die Verbrauchsdaten der vergangenen drei Jahre oder ob auch der Keller geheizt wird. Zusätzlich gehören zu dem vierseitigen Ausweis noch die Modernisierungsempfehlungen.
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