Ehe-Aus: Versicherungsschutz überprüfen und anpassen
Stand: 18.11.2010
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Elmshorn - Eine Ehescheidung ist immer von einer Menge Bürokratie begleitet. Und auch bei den gemeinsamen Versicherungen gibt es einiges zu klären. So gelten viele Policen nach einer Trennung nur noch für den Versicherungsnehmer. Der Ex-Partner ist nicht mehr automatisch mitversichert und muss handeln. Das gilt in der Regel für die meisten Sachversicherungen wie zum Beispiel die private Haftpflicht oder die Rechtsschutzversicherung - häufig aber auch für Kranken- und Lebensversicherungen.
Ebenfalls wichtig ist bei einer Wohnungsauflösung oder einem Umzug nur eines Beteiligten die Anpassung des Hausratschutzes. Denn bislang war Hausrat in einer gemeinsamen Wohnung über eine Police geschützt. Ein besonderes Problem kann auch der Krankenversicherungsschutz werden, wenn vor der Scheidung Anspruch auf eine Familienversicherung bestand. Da dieser Schutz spätestens drei Monate nach dem Scheidungsurteil erlischt, besteht Handlungsbedarf. Der früher einmal mitversicherte Partner muss sich um seinen eigenen Schutz kümmern, der in der Regel auch nicht mehr wie bei der Familienversicherung kostenlos ist. Privat Krankenversicherte sollten bestehende Verträge, über die sie beide versichert sind, umgehend aufteilen lassen. Dadurch werden sie jeweils eigenständige Versicherungsnehmer und müssen nicht etwa über den Partner abrechnen.
Ebenfalls geändert werden müssen die Lebensversicherungen der beiden Ex-Eheleute. Denn auch wenn ein Mann Jahre nach der Scheidung von der ersten Frau stirbt, deren Name aber noch in der Lebensversicherungspolice als bezugsberechtigte Person eingetragen ist, hat sie - und nicht die Witwe des Verstorbenen - Anspruch auf die Versicherungssumme. Nach Ansicht des Oberlandesgerichtes Hamm (AZ: 20 U 6/01) kann nicht nachgewiesen werden, dass die Bezugsberechtigung von dem Versicherten versehentlich nicht geändert wurde.
Ohne Änderung würde also der Ex-Partner auch noch Jahre nach der Scheidung das Geld aus der Police ausgezahlt bekommen. Sinnvoller ist es daher, im Vertrag den Begünstigten namentlich zu ändern und den Vertrag regelmäßig zu überprüfen. Bei Vorsorgeversicherungen müssen Eheleute in Regel auch die während der Ehe angesammelten Anwartschaften im Rahmen des Versorgungsausgleichs teilen.
Ebenfalls ein Problem bei Scheidungen sind Kapitalpolicen. Werden etwa Rentenversicherungen aufgelöst und das Guthaben auf die Partner verteilt, kassiert die Versicherung mit. Als Faustformel gab das Oberlandesgericht Stuttgart (AZ: 15 UF 120/10) vor, dass Lebensversicherer mindestens 100 Euro, maximal aber 500 Euro an Teilungskosten berücksichtigen dürfen. Dringender Handlungsbedarf besteht für den in der gesetzlichen Krankenkasse beitragsfrei mitversicherten und nicht berufstätigen Ehepartner. Sie müssen sich innerhalb von drei Monaten nach der Scheidung um eine eigene Mitgliedschaft kümmern. Die Kinder bleiben unverändert mitversichert.
Oft entstehen durch Scheidungen auch Vorsorgelücken, die dringend geschlossen werden müssen. Das beste Beispiel ist der Berufsunfähigkeitsschutz - gerade in klassischen Ehen mit nur einem Verdiener. In der Partnerschaft konnte man vielleicht ohne Versicherung noch davon ausgehen, dass der verdienende Partner den nicht versicherten Partner finanziell auffangen kann. Nach der Trennung aber muss man selbst Vorsorge treffen und eine entsprechende Versicherung abschließen.