eBay: BGH gewährt Verbrauchern Widerrufsrecht bei Auktionen
In dem verhandelten Fall hatte ein Verbraucher über eBay von einem Schmuckhändler ein Diamantarmband mit 15 Karat Gold ersteigert, aber die Bezahlung verweigert, weil es nicht seinen Erwartungen entsprach. Der BGH stellte nun klar, dass eBay-Auktionen keine "echten Versteigerungen" im juristischen Sinn sind - in diesem Fall wäre ein Widerruf auf Grund einer Ausnahmevorschrift ausgeschlossen gewesen. Denn bei eBay komme der Vertrag nicht durch den Zuschlag des Versteigerers zu Stande, sondern - wie beim ganz normalen Kauf - durch Angebot und Annahme. Deshalb greife die Ausnahmeregelung für Versteigerungen hier nicht.
Folge des Urteils ist ein mindestens 14-tägiges Recht zum Widerruf, der auch bei einwandfreien Artikeln eingelegt werden kann. Die Frist verlängerst sich auf einen Monat, wenn der Verkäufer seinen Kunden erst nach Abschluss des Vertrags über seine Rechte belehrt. Unterbleibt eine detaillierte schriftliche Belehrung über das Widerrufsrecht ganz, läuft die Frist für die Rückgabe sechs Monate.
Das Urteil stiess bei eBay auf Zustimmung. Damit werde eine Rechtsunsicherheit beendet, teilte das Unternehmen mit. Das Urteil werde keinen nachhaltigen Einfluss auf die Geschäftsentwicklung haben, zumal bei gewerblichen Anbietern schon jetzt häufig Widerrufsrechte bestünden. Ähnlich sieht dies der BGH: "Wir denken, dass Internet-Auktionen dadurch nicht wesentlich behindert werden", sagte die Senatsvorsitzende Deppert.
Nicht abschliessend geklärt ist nach dem Urteil, wer - über die professionellen Händler hinaus - ein Widerrufsrecht gegen sich gelten lassen muss. Die Gerichte der unteren Instanzen betrachten eBay- Verkäufer teilweise auch dann als "Unternehmer", wenn sie über einen längeren Zeitraum sehr viele Artikel via Internet versteigern.
Weitere Nachrichten vom 03.11.2004
- Windows-Updates künftig nicht mehr für alle kostenlos?
- Neuer Tarif XX-Billig: Kostenlos Telefonieren am Abend und an Wochenenden
- Gaswirtschaft erwartet 500.000 Erdgasfahrzeuge bis 2010
- Karlsruher eBay-Urteil klärt noch nicht alle Fragen
- Experte: eBay-Urteil hat keine Konsequenzen für private Verkäufer
- Firefox 1.0 kommt - Werbekampagne der Open Source Community
- Billig-Windows für 35 Dollar geht an den Start
- Studie: Donnerstag ist Viren-Tag - Browserlücken am gefährdetsten
- Dropshop will in Allianz mit Logistikunternehmen expandieren
- Musterbrief gegen erhöhte Gaspreise
- Web.de überprüft künftig alle E-Mails auf Viren-Befall
- US-Wähler geben grünes Licht für saubere Energie in Colorado
- Neue Beratungs-Hotline für Probleme mit Handy oder Internet
- Amerika will Supercomputer-Krone zurückerobern

