eBay: BGH gewährt Verbrauchern Widerrufsrecht bei Auktionen

dpa | 03.11.2004
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Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Verbrauchern bei Internet-Auktionen den Rücken gestärkt. Nach einem am Mittwoch verkündeten Urteil haben Kunden bei Versteigerungen des Internetauktionshauses eBay ein Widerrufsrecht und können ersteigerte Artikel binnen 14 Tagen ohne Begründung zurückgeben, wenn diese von einem gewerblichen Anbieter stammen. Geschäfte zwischen gelegentlichen eBay-Nutzern sind davon nicht betroffen.

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Ein Kauf bei einem Unternehmer über das Internet sei - wie bei einer telefonischen Bestellung - ein "Fernabsatzvertrag", der innerhalb einer bestimmten Frist rückgängig gemacht werden könne. Sinn der Regelung sei der Schutz des Verbrauchers, der auch bei eBay- Auktionen den ersteigerten Artikel erstmals nach Zusendung zu Gesicht bekomme, sagte Katharina Deppert, Vorsitzende des VIII. Zivilsenats, bei der Urteilsverkündung in Karlsruhe. (Aktenzeichen: VIII ZR 375/03 vom 3. November 2004)

In dem verhandelten Fall hatte ein Verbraucher über eBay von einem Schmuckhändler ein Diamantarmband mit 15 Karat Gold ersteigert, aber die Bezahlung verweigert, weil es nicht seinen Erwartungen entsprach. Der BGH stellte nun klar, dass eBay-Auktionen keine "echten Versteigerungen" im juristischen Sinn sind - in diesem Fall wäre ein Widerruf auf Grund einer Ausnahmevorschrift ausgeschlossen gewesen. Denn bei eBay komme der Vertrag nicht durch den Zuschlag des Versteigerers zu Stande, sondern - wie beim ganz normalen Kauf - durch Angebot und Annahme. Deshalb greife die Ausnahmeregelung für Versteigerungen hier nicht.

Folge des Urteils ist ein mindestens 14-tägiges Recht zum Widerruf, der auch bei einwandfreien Artikeln eingelegt werden kann. Die Frist verlängerst sich auf einen Monat, wenn der Verkäufer seinen Kunden erst nach Abschluss des Vertrags über seine Rechte belehrt. Unterbleibt eine detaillierte schriftliche Belehrung über das Widerrufsrecht ganz, läuft die Frist für die Rückgabe sechs Monate.

Das Urteil stiess bei eBay auf Zustimmung. Damit werde eine Rechtsunsicherheit beendet, teilte das Unternehmen mit. Das Urteil werde keinen nachhaltigen Einfluss auf die Geschäftsentwicklung haben, zumal bei gewerblichen Anbietern schon jetzt häufig Widerrufsrechte bestünden. Ähnlich sieht dies der BGH: "Wir denken, dass Internet-Auktionen dadurch nicht wesentlich behindert werden", sagte die Senatsvorsitzende Deppert.

Nicht abschliessend geklärt ist nach dem Urteil, wer - über die professionellen Händler hinaus - ein Widerrufsrecht gegen sich gelten lassen muss. Die Gerichte der unteren Instanzen betrachten eBay- Verkäufer teilweise auch dann als "Unternehmer", wenn sie über einen längeren Zeitraum sehr viele Artikel via Internet versteigern.



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