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Dürfen Medien die Namen der reichsten Deutschen veröffentlichen?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

München - Dürfen Medien Ranglisten der reichsten Menschen in Deutschland veröffentlichen? Dieser Frage geht seit Mittwoch das Landgericht München nach. Ein Magazin hatte eine Liste mit den reichsten Deutschen veröffentlicht und darin jeweils das geschätzte Vermögen aufgeführt. Dagegen wehrt sich nun eine der im Bericht genannten Personen mit einem Verbotsantrag vor der 9. Zivilkammer des Landgerichts.

Die finanziellen Verhältnisse seines Mandanten seien Privatsache und die im Magazin genannte Vermögenssumme zudem falsch, argumentierte sein Anwalt Christian Schertz zum Prozessauftakt. "Ein Privatmann muss es nicht dulden, in so einer öffentlichen Hitparade aufzutauchen." Schertz kündigte an, den Fall notfalls durch alle Instanzen auszufechten, um eine Grundsatzentscheidung herbeizuführen.

Einen vergleichbaren Fall gab es nach Einschätzung des Vorsitzenden Richters Thomas Steiner in Deutschland noch nicht. "Es ist verblüffend, dass es keinen Präzedenzfall gibt." Ein Grundsatzurteil in dem Fall könnte nach Einschätzung von Juristen auch Folgen für die Veröffentlichung von anderen Rankings in deutschen Medien haben.

Die Liste der reichsten Deutschen wird bereits seit Jahren von dem Magazin veröffentlicht. "Der Tüchtige muss es hinnehmen", sagte der Anwalt des Verlags, Konstantin Wegner. In der Zeitschrift werde aber darauf hingewiesen, dass die Angaben auf Schätzungen beruhen. "Das mag nach oben und unten abweichen." Dennoch seien die Angaben nicht aus der Luft gegriffen, sondern stützten sich auf soliden Bewertungsgrundlagen.

Aus Sicht des Gerichts wirft der Fall zwei verschiedene Fragen auf. Zum einen, ob eine derartige Liste überhaupt veröffentlicht werden darf, zum anderen, ob deren Inhalte korrekt sein müssen. "Es ist eine spannende Frage, ob Vermögen ab einer gewissen Größe berichtenswert ist", sagte der Richter. Bei einem normalen Bürger sei es zwar Privatsache, was er auf dem Sparbuche habe. Große Vermögenswerte seien hingegen auch Thema gesellschaftlicher Diskussionen, wie beispielsweise bei Bill Gates, dem Gründer des US-Softwarekonzerns Microsoft.

Das tatsächliche Vermögen des Klägers blieb in dem Verfahren offen. Es könne nicht sein, dass er die Beweislast trage und dies nennen müsse, sagte Anwalt Schertz. "Sonst könnte jeder eine völlig willkürliche Liste veröffentlichen und sagen: Beweise uns das Gegenteil." Nach einer rund einstündigen Verhandlung wurde das Verfahren zunächst unterbrochen. Ein Termin für eine Entscheidung stand noch nicht fest.