DSL-Vertrag mit fester Laufzeit: Bei Umzug kann es schwierig werden
dpa
Frankfurt/Main (dpa/tmn) - DSL-Verträge mit festen Laufzeiten werden bei einem Wohnortwechsel üblicherweise weitergeführt. Unter Umständen aber kann es Probleme geben - etwa dann, wenn der Kunde in ein Gebiet umzieht, das vom Anbieter gar nicht beliefert wird. Viele Unternehmen bieten ihren Kunden dann an, vorzeitig zu kündigen. Doch eine gerichtliche Entscheidung gibt es hierzu bislang nicht. Und auch unter Experten ist umstritten, ob in einem solchen Fall ein vorzeitiges Kündigungsrecht besteht. Sie empfehlen daher, vor Abschluss eines Vertrages genau die Kündigungsmodalitäten zu prüfen und mögliche Umzugspläne dabei zu berücksichtigen.
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Rein rechtlich gesehen entfällt bei einem Umzug in ein "Nichtanschlussgebiet" die Geschäftsgrundlage. Nach Einschätzung von Thomas Lapp von der Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie im Deutschen Anwaltverein kann der Anbieter aber rückwirkend die Umstellung auf einen flexibel kündbaren Vertrag verlangen: "Grundsätzlich hat sowohl der Verbraucher als auch der Anbieter das Recht, auf den Vertrag umzustellen, der wahrscheinlich abgeschlossen worden wäre, hätte man im Vorfeld von den Umzugsplänen gewusst", so der Rechtsexperte aus Frankfurt.
Flexibel kündbare Verträge sind in der Regel zwar etwas teurer als ein Vertrag mit festen Laufzeiten. Auf diese Weise zahlt der Kunde dann aber tatsächlich auch nur für die Zeit bis zu seinem Umzug - und nicht länger. "Bevor der Kunde einen teuren Prozess gegen einen Anbieter anstrengt, sollte er sich lieber auf diesen Kompromiss einlassen", empfiehlt Lapp.
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