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Der Mannesmann-Prozess: Von der Übernahme bis zum Bundesgerichtshof

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Düsseldorf (dpa) - Nach einer erbitterten Übernahmeschlacht ging der traditionsreiche Mannesmann-Konzern Anfang Februar 2000 an den britischen Mobilfunkriesen Vodafone. Kurz darauf wurde bekannt, dass Millionen-Abfindungen und Prämien an Mannesmann-Vorstände und Pensionäre geflossen waren. Die Ermittlungen mündeten in den spektakulärsten Wirtschafts-Strafprozess seit Jahren.

14. November 1999:Vodafone veröffentlicht eine Kaufofferte an die Mannesmann-Aktionäre. Das Mannesmann-Management winkt ab und löst damit eine der bislang größten Übernahmeschlachten aus.
3. Februar 2000:Nach der mehrere hundert Millionen Euro teuren Abwehrschlacht gibt der Mannesmann-Vorstand seinen Widerstand auf. Mit rund 180 Milliarden Euro geht die Übernahme als die bis dahin weltweit teuerste in die Wirtschaftsgeschichte ein.
11. Februar 2000:Es wird bekannt, dass der ehemalige Mannesmann-Chef Klaus Esser neben der Auszahlung seines Fünf-Jahres-Vertrages weitere Prämien erhalten hat - insgesamt mehr als 60 Millionen DM.
24. Februar 2000:Bei der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft geht eine Strafanzeige wegen des Verdachts auf Untreue ein.
21. März 2001:Ermittlungen gegen die Führungsmannschaft von Mannesmann werden aufgenommen. Im Fadenkreuz der Justiz stehen neben Esser die ehemaligen Mannesmann-Aufsichtsräte Josef Ackermann, der frühere IG-Metall-Chef Klaus Zwickel und Aufsichtsratschef Joachim Funk. Ihnen wird vorgeworfen, die Zahlungen genehmigt und damit Aktionärsvermögen geschädigt zu haben.
17. Februar 2003:Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Ackermann, Zwickel, Esser und Funk sowie gegen den früheren Konzernbetriebsrat, Jürgen Ladberg, und den Manager Dietmar Droste. Der Vorwurf lautet auf Untreue in besonders schwerem Fall oder auf Beihilfe zur Untreue. Insgesamt geht es um rund 56 Millionen Euro.
21. Januar 2004:Vor dem Landgericht Düsseldorf beginnt die Hauptverhandlung. Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann zieht mit seinem Sieges-Zeichen den Zorn der Öffentlichkeit auf sich.
31. März 2004:Die Zäsur. Das Landgericht zieht mit einem Rechtsgespräch Zwischenbilanz: Bislang seien keine Straftaten erkennbar, erklärt die Richterin.
30. Juni 2004:Die Staatsanwälte zeigen sich in ihren Plädoyers von der Schuld der sechs Angeklagten überzeugt und fordern Haftstrafen zwischen einem Jahr und drei Jahren.
22. Juli 2004:Alle Angeklagten werden freigesprochen.
23. Juli 2004:Die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft legt Revision ein und zieht vor den Bundesgerichtshof.
4. April 2005:Die Bundesanwaltschaft schließt sich der Revision an und fordert die Aufhebung der Freisprüche.
20. Oktober 2005:Der Bundesgerichtshof verhandelt über den Fall.