Der Energieausweis fürs Wohnhaus
Er ist ab Juli ein Pflichtdokument für alle vor 1965 gebauten Häuser, ab 2009 dann auch für alle jüngeren Wohngebäude. Der Ausweis soll Miet- oder auf interessenten helfen, sich über den Energiebedarf eines Gebäudes zu informieren. Zum Ausweis gehören Modernisierungsempfehlungen - sie sollen die Eigentümer dazu bringen, ihre Häuser auf mehr Energie-Effizienz zu trimmen. Ausgestellt wird das Dokument nur für das ganze Haus, also auch bei Mehrfamilienhäusern nicht für die einzelne Wohnung. Anspruch auf die Vorlage des Dokuments hat nur, wer eine Wohnung oder ein Haus neu mietet oder kauft.
Wie sieht der Energieausweis aus?
Es gibt zwei verschiedene Modelle - den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis. Beim Bedarfsausweis berechnen Fachleute den Energiebedarf des Gebäudes anhand technischer Daten. Beim Verbrauchsausweis dagegen bemisst sich das Ergebnis an den Heizkosten-Abrechnungen der Vormieter oder -eigentümer aus den vergangenen drei Jahren. Je nachdem, wie viele Menschen in dem Haus lebten und ob sie viel oder wenig heizten, ergeben sich hohe oder niedrige Verbrauchsangaben. Mieterschützer raten Verbrauchern, beim Energieausweis genau hinzuschauen, weil sich die beiden Dokumente auf den ersten Blick kaum unterscheiden.
Welche Rechte haben Hausbesitzer?
Hausbesitzer dürfen grundsätzlich aussuchen, welcher Ausweistyp ihnen selbst lieber ist. Für bestimmte Immobilien kommt nach einer Übergangszeit von Oktober an aber nur der Bedarfsausweis in Frage: Dies sind kleine energetisch unsaniert Wohnhäuser mit bis zu vier Wohnungen. Für neugebaute Wohnhäuser ist der Bedarfsausweis schon seit 2002 Pflicht.
Wie wird die Energie-Effizienz eines Gebäudes sichtbar gemacht?
Mit den Ampelfarben. Grüne Balken stehen für eine hohe Energie-Effizienz, rote für eine niedrige. Auf dem Energieausweis stehen zudem Vergleichswerte, an denen sich die Verbraucher orientieren können.
Was kostet ein Ausweis?
Den Mieter oder Kaufinteressenten kostet er gar nichts, denn die Kosten muss der Hauseigentümer tragen. Sie in irgendeiner Weise auf den Käufer oder Mieter - etwa über die Betriebskostenabrechnung - abzuwälzen, ist verboten. Nach Angaben des Mieterbundes wird der Verbrauchsausweis bereits zu einem Preis zwischen 25 und 100 Euro und teilweise noch günstiger angeboten. Der Bedarfsausweis schlägt demnach je nach Aufwand und Größe des Hauses mit 200 bis 800 Euro zu Buche.
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