Defekte Telefonleitung kann Grund für Mietminderung sein
Stand: 06.12.2016
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ESSEN - Ist die Telefonleitung defekt, kann das ein Grund für eine Mietminderung sein. Denn nach Ansicht des Landgerichts Essen stellt das unter Umständen einen Mangel dar (Az.: 10 S 43/16), wie die Zeitschrift „NJW-Spezial“ (Heft 23/2016) berichtet.
Die Verfügbarkeit von Telefon und Internet sei in der heutigen Zeit essenziell, so die Richter. Daher befanden sie in dem verhandelten Fall eine Minderung von 10 Prozent als angemessen. Der Vermieter muss die Leitung aber nicht selbst reparieren. Das ist Aufgabe des Telekommunikationsanbieters, dem der Vermieter Zugang gewähren muss.
Voraussetzung für den Anspruch auf Mietminderung ist allerdings, dass die Telefonleitung Bestandteil der Mietsache ist, heißt es in der „NJW-Spezial“. Denn nur dann ist der nach dem Vertrag vorausgesetzte Gebrauch durch die defekte Leitung beeinträchtigt. Sollte der Mieter selbst mit dem Telekommunikationsunternehmen eine Leistungsverlegung vereinbart haben, ist diese nicht Gegenstand des Mietvertrags und eine Minderung ausgeschlossen.