"Daten-Hehlerei" soll unter Strafe gestellt werden
Stand: 12.04.2012
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München - Nach Willen des amtierenden Vorsitzenden der Justizministerkonferenz, Hessens Ressortchef Jörg-Uwe Hahn (FDP), soll "Daten-Hehlerei" unter Strafe gestellt werden. "Das Strafrecht muss mit der Digitalisierung Schritt halten", sagte Hahn der "Süddeutschen Zeitung" vom Donnerstag.
Der hessische Justizminister will dazu eine Bundesratsinitiative vorbereiten. Wegen "Daten-Hehlerei" soll dem Bericht zufolge bestraft werden können, wer im Internet illegal ausgespähte Daten etwa von Kreditkarten ankauft oder mit ihnen handelt.
Was bei einem gestohlenen Mobiltelefon oder Fahrrad strafbar sei, müsse auch für Datensätze gelten, sagte Hahn der Zeitung. Der neue Straftatbestand "Daten-Hehlerei" soll laut "SZ" dem Paragrafen 259 nachgebildet werden, der Hehlerei unter Strafe stellt, sich aber derzeit nur auf gegenständliche Sachen bezieht. Hehler müssen demnach mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe rechnen.