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Das Fahrrad richtig versichern

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Heidelberg - Die Fahrradsaison ist eröffnet und viele fahren mit dem Drahtesel beispielsweise zum Bahnhof. Das Fahrrad schützen Sie dabei nicht nur mit einem robusten Schloss, sondern auch mit der richtigen Versicherung. Diese zahlt im Falle eines Diebstahls den kompletten Schaden.

Sind Sie oft mit Ihrem Fahrrad unterwegs und stellen es oft am Einkaufzentrum oder Bahnhof ab?

Tipp: Beantragen Sie bei Ihrer Hausratversicherung einen gesonderten Schutz.

So bleiben Sie beim Diebstahl nicht auf den Kosten sitzen.

Welche Versicherung benötige ich?

In der Regel ist das Fahrrad über die Hausratversicherung abgedeckt. Das gilt aber nur, solange es sich in der Wohnung oder im Fahrradkeller befindet. Den Schutz außerhalb der eigenen vier Wände müssen Sie bei der Hausrat separat anmelden. Hier drei Tipps:

1. Ausreichend hohe Versicherungssumme wählen

Die Entschädigungssumme fürs Rad orientiert an der Versicherungssumme der Wohnung ­und liegt meist bei einem Prozent. Die empfohlene Summe bei 60 m² Wohnfläche sind 39.000 Euro, womit maximal 390 Euro fürs Fahrrad erstattet werden. Ist das zu wenig, können Sie gegen einen Aufpreis den Prozentsatz auch erhöhen.

2. Vorsicht bei Nachtzeitklausel

Der Klausel steht noch in vielen Hausratversicherungs-Tarifen noch drin. Sie regelt, dass der Diebstahl zwischen 22 und 6 Uhr nur dann versichert ist, wenn das Rad in Gebrauch ist. Wenn Sie also in dieser Zeit Freunde besuchen und wieder zurückradeln, ist das Rad geschützt. Übernachten Sie dort und bleibt das Rad draußen stehen, besteht kein Versicherungsschutz. Mittlerweile haben viele Versicherer die Nachzeitklausel aber aus ihren Bedingungen verbannt. Suchen Sie deshalb nach Tarifen, die Ihr Rad rundum schützen.

3. Eigenständige Fahrradversicherung

Eine spezielle Versicherung für das Rad beinhaltet meist einen umfassenderen Schutz – wie die Erstattung von Reparaturkosten nach Stürzen oder durch Vandalismus. Das lohnt sich vor allem bei neugekauften teuren Sporträdern oder E-Bikes. Allerdings wird meist der Zeitwert zurückerstattet und nicht der vollständige Anschaffungspreis.

Wann zahlt die Versicherung?

Wer sein Rad bei Diebstahl schnell ersetzt haben möchte, sollte sich an einige Regeln halten:

1. Im Außenbereich immer anschließen

Wer sein Fahrrad nicht ordnungsgemäß anschließt, riskiert, auf den Kosten des Diebstahls sitzen zu bleiben. Es bedarf immer eines separaten Schlosses ­– ein Speichenschloss genügt den Versicherern in der Regel nicht.

Weitere Ansprüche an die Qualität der Schlösser werden nicht gestellt. Als Faustregel gilt jedoch: Der Preis des Schlosses sollte zehn Prozent des Fahrradwerts betragen.

2. Bei Diebstahl sofort Anzeige erstatten

Ist das Fahrrad doch gestohlen, melden Sie den Diebstahl sofort bei der Polizei und der Versicherung. Denn meist zahlen die Versicherer erst, wenn sie eine Kopie der Anzeige erhalten haben.

Hilfreich ist es zudem, Ihr Fahrrad bei der Polizei zu registrieren. Dies kann abschreckend auf Diebe wirken, ist aber keine Garantie dafür, dass das Rad nicht geklaut wird.

3. Kaufbelege aufbewahren und Rahmennummer notieren

Bewahren Sie die Rechnungen des Fahrrads und des Zubehörs gut auf. In der Regel kommt die Versicherung auch für das Zubehör auf, was beim Zeitpunkt des Diebstahls am Rad montiert war – wie die Beleuchtung.

Außerdem verlangen die Versicherer die Angabe der Rahmennummer. Diese finden Sie auf der Unterseite des Fahrrads beim Tretlager.