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Cloud Computing: Microsoft will sich an EU-Vorgaben halten

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

München - Bei seinem Angebot zum Cloud Computing will Microsoft zukünftig die Anforderungen von Datenschützern in Deutschland und Europa in den Vertragsbestimmungen berücksichtigen. Am Montag stellte der weltgrößte Softwarekonzern in München Musterverträge für den Internet-Dienst Office 365 vor, mit denen die Anwender ihrer rechtlichen Verpflichtung zum Datenschutz einfacher nachkommen könnten.

"Microsoft übernimmt damit eine Vorreiterrolle beim Thema Datensicherheit und stellt sich einmal mehr seiner Verantwortung als Anbieter Cloud-basierter Lösungen", sagte Ralph Haupter, Geschäftsführer von Microsoft Deutschland.

Die Auslagerung von Dienstleistungen zur Datenverarbeitung wie E-Mail, Datenspeicher oder Rechenkapazität in eine Rechnerwolke war bislang von den Datenschutz-Beauftragten in Deutschland kritisch beäugt worden. Sie befürchten, dass die Anwender von Cloud Computing nicht mehr in der Lage sind, die Verantwortung für die eigene Datenverarbeitung zu übernehmen.

Microsoft erklärte nun, man habe das Papier "Orientierungshilfe - Cloud Computing" eines Arbeitskreises der Datenschutzbeauftragten in Deutschland zum Maßstab genommen und in konkrete Vertragsbestimmungen für Office 365 umgesetzt. In den Musterverträgen seien auch die EU-Standardvertragsklauseln enthalten, die von der Europäischen Kommission vorgegeben worden seien.

Microsoft konkurriert beim Cloud Computing mit Anbietern wie Google und Amazon. Die Dominanz von US-Anbietern in diesem Segment führte in den vergangenen Jahren dazu, dass ein Großteil der Infrastruktur der Rechnerwolke im Internet in den USA aufgebaut wurde. Dies wirft in Europa allerdings rechtliche Probleme auf. Die führenden US-Anbieter beriefen sich bislang bei der Verarbeitung der Daten in den USA auf die Datenschutzvereinbarung "Safe Harbor" (Sicherer Hafen) zwischen der EU und den USA. Sie ermöglicht unter gewissen Rahmenbedingungen europäischen Unternehmen und Organisationen, legal personenbezogene Daten in die Vereinigten Staaten zu übermitteln und dort verarbeiten zu lassen.