Claassen-Prozess um WM-Tickets geht weiter - Revision eingelegt

dpa | 30.11.2007
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Karlsruhe (dpa) - Auch nach dem Freispruch für den früheren EnBW- Chef Utz Claassen geht der juristische Streit um die Korruptionsvorwürfe gegen den Ex-Manager in der WM-Ticketaffäre weiter. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe legte am Freitag Revision gegen das Urteil des Oberlandesgerichts ein. "Es gibt für uns nach wie vor deutliche Anhaltspunkte, dass es sich bei den versendeten Ticketgutscheinen um klimapflegende Geschenke handelte", sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Rainer Bogs, auf Anfrage. Claassen hatte die Gutscheine für die Fußball-WM 2006 an sieben Politiker verschickt.

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Im Prozess war die Staatsanwaltschaft am vergangenen Mittwoch zunächst mit ihrer Forderung nach einer Geldstrafe in Höhe von 450 000 Euro (90 Tagessätze) gescheitert. Nach Ansicht des OLG- Richters sind Einladungen durch einen Sponsor zu öffentlichen Veranstaltungen "grundsätzlich keine Vorteilsgewährung".

Nach Angaben von Bogs ist noch offen, ob die Revision vor dem obersten deutschen Strafgericht, dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe, durchgeführt wird. "Wir werden uns nun die schriftliche Urteilsbegründung anschauen und danach entscheiden, ob wir die Revision auch durchführen."



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