Bußgeldverfahren gegen Facebook eingeleitet

AFP | 07.07.2010
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Hamburg - Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar hat ein Bußgeldverfahren gegen Facebook eingeleitet. Er begründete dies am Mittwoch mit der Praxis des sozialen Netzwerks, im Rahmen der Einladungsfunktionen die E-Mail- und Handy-Adressbücher seiner Nutzer auszuwerten. Hierbei würden auch Daten von Nichtnutzern ohne deren Einwilligung erhoben, langfristig gespeichert und zu Vermarktungszwecken genutzt.


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Die Behörde halte das Speichern von Daten Dritter in diesem Zusammenhang für "datenschutzrechtlich unzulässig", erklärte Caspar. Die von Facebook im Rahmen von Freundschaftseinladungen unterbreiteten Kontaktvorschläge gäben Anlass zu der Vermutung, "dass die aus den Adressbüchern der Nutzer erhobenen Daten auch zur Erstellung von Beziehungsprofilen von Nichtnutzern dienen." Bei mehreren Millionen Mitgliedern allein in Deutschland sei dies "eine beunruhigende Vorstellung." Facebook hat nun zunächst bis zum 11. August die Möglichkeit, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.



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