Bundesverwaltungsgericht verhandelt über Windräder als Lärmquelle

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Leipzig/Baumholder (dpa) - Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig prüft heute (Mittwoch), ob Windräder eine unzumutbare Lärmquelle sind. Die Kläger aus Baumholder im rheinland-pfälzischen Kreis Birkenfeld wehren sich gegen Windräder, die etwa 340 Meter von ihrem Hof stehen sollen. Der Landkreis Birkenfeld hat den Bau der Anlage genehmigt. Von den Vorinstanzen wurde die Baugenehmigung jedoch aufgehoben. Durch den Betrieb der Windräder käme auf die Kläger insbesondere in der Nacht eine unzumutbare Lärmbelästigung zu, entschied etwa das Oberverwaltungsgericht in Koblenz. Vom Bundesverwaltungsgericht wird nun ein Grundsatzurteil erwartet.


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