Bundesumweltministerium gegen Atom-Lobby: Endlagerpolitik bleibt

dpa | 12.07.2006
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Berlin (dpa) - Das Bundesumweltministerium hat Forderungen der Atomlobby nach Aufweichung des Konzepts zur Endlagerung von Atommüll strikt zurückgewiesen. Weder müsse jetzt das Endlager Schacht Konrad für schwach- und mittelradioaktiven Abfall in Salzgitter "zügig" ausgebaut werden, noch könne man auf eine Standortsuche für hochradioaktiven Atommüll verzichten, sagte ein Ministeriumssprecher am Dienstag in Berlin auf dpa-Anfrage.

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Das Deutsche Atomforum beruft sich dagegen auf die Begründung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg zu seinem am 8. März veröffentlichten "Konrad"-Urteil. Dort werde klargestellt, dass Schacht Konrad die Sicherheitsanforderungen des Atomgesetzes erfülle, erklärte der Präsident des Atomforums, Walter Hohlefelder. Laut OVG- Urteil darf dieser Schacht gebaut werden, während die umstrittene Endlagerfrage für hochradioaktiven Müll im Salzstock Gorleben oder an anderen noch zu erkundenden Standorten mit dem Gerichtsentscheid nichts zu tun hat.

"Schacht Konrad muss jetzt zügig ausgebaut werden, damit er spätestens im Jahre 2012 in Betrieb gehen kann", forderte Hohlefelder. Auch der Salzstock Gorleben sei nach jetzigem Stand als Endlager geeignet. "Eine alternative Standorterkundung vor Abschluss der Arbeiten in Gorleben, etwa auf Basis eines Endlagersuchgesetzes, würde die Endlagerung um Jahrzehnte verschieben und zu zusätzlichen Kosten in Milliardenhöhe führen." Die alternative Standorterkundung sei nicht Gegenstand der Vereinbarung zwischen Bundesregierung und Energieversorgungsunternehmen.

Dies wies der Sprecher des Bundesumweltministeriums zurück. "An der Notwendigkeit für eine alternative Standortsuche nach einem Endlager für hochradioaktiven Atommüll hat sich durch das Gerichtsurteil nichts geändert." Hier müsse der Standort höchsten Ansprüchen genügen, die Entscheidung darüber "für die nächsten paar hundert Generationen Bestand haben". Zur Forderung nach zügigem "Konrad"-Ausbau sagte der Sprecher: "Der Respekt vor den Klägern gebietet es, keine Fakten zu schaffen, solange das Urteil keine Rechtskraft erlangt hat." Die gebe es erst nach der Entscheidung über die von der Stadt Salzgitter angekündigte Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht gegen das OVG, das eine Revision der Kläger gegen seine Urteile zum Ausbau nicht zulassen wollte.



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