Bundestag schränkt unlautere Telefonwerbung ein

ddp | 26.03.2009
Bild: Frau mit Headset und Schreibunterlagen

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Berlin - Der Bundestag stärkt die Verbraucherrechte im Falle unlauterer Telefonwerbung. Mit den Stimmen der großen Koalition und der FDP beschlossen die Abgeordneten am Donnerstag ein Widerrufsrecht für telefonisch abgeschlossene Verträge. Verstöße gegen das Verbot unerlaubter Telefonwerbung sollen zudem künftig mit einer Geldbuße geahndet werden können. Die Grünen forderten ein komplettes Verbot unlauterer Telefonwerbung.


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Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) zeigte sich erfreut über die Entscheidung: "Heute ist ein guter Tag für die deutschen Verbraucherinnen und Verbraucher." Die Zahl der unerwünschten Anrufe werde deutlich zurückgehen. Sie betonte aber auch, dass das "sinnvolle Medium" telefonischer Vertragsabschlüsse erhalten werden solle. "All diese Maßnahmen schützen den seriösen Kaufmann, den seriösen Geschäftsverkehr", sagte die Ministerin.

Der Gesetzesentwurf zum Schutz gegen unerlaubte Telefonwerbung enthält als wichtigste Neuerung ein Widerrufsrecht für telefonisch abgeschlossene Verträge. Die Frist beträgt in der Regel zwei Wochen und beginnt nicht, bevor der Verbraucher eine Belehrung über sein Widerrufsrecht in Textform erhalten hat. Künftig droht bei unerlaubten Werbeanrufen ein Bußgeld in Höhe von 50 000 Euro. 10 000 Euro fallen an, falls Unternehmen sich nicht an das Rufnummernunterdrückungsverbot halten. Beim Anbieterwechsel ist künftig eine schriftliche Kündigung des alten Vertrags notwendig.

Rund 60 000 Beschwerden über unerlaubte Telefonwerbung gehen jedes Jahr bei den Verbraucherzentralen ein. Zwar sind Werbeanrufe ohne vorherige Einwilligung des Kunden auch derzeit schon verboten, in der Praxis ist es aber schwer, Verstöße zu ahnden. Verbraucherschützer begrüßten die Neuregelung daher grundsätzlich, betonten aber auch, dass sie sich weitergehende Neuerungen gewünscht hätten.

"Man kann zwar widerrufen - das ist die Verbesserung, die wir begrüßen - aber der Verbraucher muss selbst aktiv werden, damit der Vertrag nicht gültig wird", kritisierte Helke Heidemann-Peuser vom Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) und forderte außerdem höhere Bußgelder: "Wenn man wirklich die Landplage von unlauterer Werbung bekämpfen will, muss man weitere Hürden einbauen."



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