Bundestag für Klimaschutz-Gutschriften auch bei Auslandsprojekten

dpa
Bild: Stromleitungen



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Berlin (dpa) - Die Klimaschutz-Regeln des zum Jahresanfang eingeführten CO2-Emissionshandels sollen erweitert werden. Dafür sprachen sich am Freitag in der ersten Gesetzesberatung alle Fraktionen des Bundestages aus. So sollen Unternehmen zusätzliche Kohlendioxid-Gutschriften erhalten, soweit sie sich an Klimaschutz- Projekten in Entwicklungsländern sowie mittel- und osteuropäischen Staaten beteiligen. Der Entwurf knüpft am Kyoto-Protokoll über den internationalen Klimaschutz an und soll nach Aussage von Umweltminister Jürgen Trittin (Grüne) EU-Recht umsetzen.

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Die Umweltexpertinnen der Opposition, Marie-Luise Dött (CDU) und Birgit Homburger (FDP), kritisierten zwar unzureichende Anrechnungen unternehmerischer Klimaschutzinvestitionen im Ausland auf ihre CO2- Abbaupflicht im Inland und warnten vor zuviel Bürokratie. Im Grundsatz stimmten sie aber mit dem Ziel des Koalitionsentwurfs überein, die Verschmutzungszertifikate auf umweltentlastende Auslandsinvestitionen auszudehnen. "Diese Emissionsminderungen müssen zusätzliche sein", bekräftigte Trittin dagegen. Nicht umsonst seien auch atomare und sonstige umweltschädliche Projekte von der Förderung ausgeschlossen. Wer Gutschriften haben will, muss sich die Förderungswürdigkeit vom Umweltbundesamt (UBA) bescheinigen lassen.

Die Befassung mit dem Thema passt laut Trittin gut zum Zukunftsseminar "Klima" der Vereinten Nationen an diesem Montag in Bonn, das vom deutschen Umweltminister eröffnet wird. Die Ausweitung der Emissionsrechte sei ein wichtiger Schritt, um in die nächste Kyoto-Stufe für den Klimaschutz von 2012 an einzusteigen. Dies sei nötig, damit die Industrieländer ihren CO2-Ausstoss bis 2020 um 30 bis 50 Prozent verringern könnten. "Wenn der Klimaprozess nicht weitergeht, gibt es keinen Anreiz mehr für moderne Investitionen gerade in Entwicklungsländern." Mit Verwirklichung des CO2- Minderungspotenzials von 25 Prozent werde der Emissionshandelspreis pro Tonne unter die 10 Euro sinken, die derzeit Gültigkeit hätten.

Zu den Auslandsgutschriften erklärte SPD-Experte Ulrich Kelber: "Diese Optionen sind natürlich kostensenkend." Kleine und mittlere Unternehmen, die nicht international tätig seien, würden bei der Umsetzung der EU-Richtlinie einbezogen, indem sie ihre Projekte in Drittländern über einen Klimaschutzfonds abwickeln könnten.



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