Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Bundestag debattiert über Schutzrecht für Verlage

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Berlin - Das Verhältnis zwischen Presseverlagen und Internet-Suchmaschinen soll durch ein neues Gesetz geregelt werden, welches jetzt in den Bundestag eingebracht wurde. Die erste Debatte am späten Abend verfolgten nur wenige Abgeordnete, dafür umso mehr Interessenten auf Twitter.

Der Bundestag hat in der Nacht zum Freitag ein Gesetz auf den Weg gebracht, das für die Medien- und Netzpolitik von großer Bedeutung ist: Der Entwurf eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage wurde kurz vor Mitternacht zur weiteren Beratung den Fachausschüssen übergeben. Die Neuerung reguliert die Nutzung von Presseartikeln durch Suchmaschinen wie Google oder Bing: Diese sollen künftig zahlen, wenn sie Inhalte der Verlage ausführlicher darstellen als in Form eines knappen Links. Die Opposition verurteilte das Vorhaben als rückwärtsgewandt und innovationsfeindlich.

"Das Internet schläft nicht"

Während es im Plenum viele leere Bänke gab, fand die Debatte im Internet rege Resonanz. Im Kurzmitteilungsdienst Twitter waren die Gegner des Vorhabens in der Überzahl. Der FDP-Abgeordnete Max Stadler kritisierte die Ansetzung des Tagesordnungspunktes zu später Stunde und wies auf die besondere Beachtung des Themas hin: "Das Internet schläft nicht".

Stadler verteidigte das Leistungsschutzrecht und sagte, der Gesetzentwurf zum Urheberrecht sei "eine sehr gute Grundlage für die Debatte in den Ausschüssen". Dass es in der Koalition auch Kritik an dem Entwurf gibt, machte Jimmy Schulz deutlich, der auf eine einfache technische Lösung hinwies und sagte: "Code is Law."

"Freiheit darf auch im Internet keine einseitige Freiheit sein"

Für die CDU meinte Ansgar Heveling, es gehe um die Frage, "wie dereguliert der Wirtschaftsraum Internet sein soll". Das Internet sei zwar ein Freiheitsraum. Aber "Freiheit darf auch im Internet keine einseitige Freiheit sein."

Lars Klingbeil (SPD) kritisierte das Leistungsschutzrecht als Eingriff in die Informations- und Kommunikationsfreiheit. Sein Parteikollege Martin Dörmann verwies auf die Kritik von Wirtschaftsverbänden an dem Gesetzentwurf und sagte, damit würden "hilfreiche Suchmaschinenfunktionen faktisch eingeschränkt".

"Leistungsschutzrecht wird Anwalts Liebling"

Die Grünen-Politikerin Tabea Rößner nannte den Gesetzentwurf rückwärtsgewandt und kritisierte, dass dieser erhebliche Rechtsunsicherheit aufwerfe: "Leistungsschutzrecht wird Anwalts Liebling." Journalisten hätten das Geld viel nötiger, fügte sie hinzu. Für die Linke warf Petra Sitte der Bundesregierung vor, das Gesetz "denkbar schlampig formuliert" zu haben. Damit würden Innovationen im Netz behindert, wenn es um die Aufbereitung von Informationen gehe.

Nach der Beratung in den Fachausschüssen wird der Gesetzentwurf dann möglicherweise mit Änderungsvorschlägen erneut dem Bundestag vorgelegt. Ob das Gesetz aber noch in der laufenden Legislaturperiode in zweiter und dritter Lesung verabschiedet werden kann, ist ungewiss. Der Bundesrat, die Länderkammer des Parlaments, muss nicht zustimmen.