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Bundestag beschließt Gesetz gegen Internetabzocke

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: AFP | dapd

Berlin - Verbraucher sollen künftig besser vor Kostenfallen im Internet geschützt werden. Dazu hat der Bundestag am Freitag ein Gesetz beschlossen, das Internethändler verpflichtet, bei jedem Bestellvorgang eine Schaltfläche mit Hinweis auf die entstehenden Kosten einzublenden.

Die Regierung habe damit eine "einfache, klare, verständliche und technikneutrale Regelung" vorgelegt, sagte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) vor der Abstimmung.

Die neue Regelung verpflichtet die Unternehmer zudem dazu, die wesentlichen Vertragsinformationen "in hervorgehobener Weise" zur Verfügung zu stellen. Insbesondere über den Gesamtpreis einer Ware oder Dienstleistung müsse zukünftig klar und verständlich informiert werden, betonte die CDU-Abgeordnete Mechthild Heil. Der Bundestag setzt mit der Gesetzesänderung eine EU-Richtlinie um.

Gesetz für Opposition unzureichend

Für die Opposition geht die Regelung nicht weit genug. Zwar stimmten SPD und Grüne dem Gesetz zu, aber die Grünen brachten einen Antrag ein, mit dem die Regelung ergänzt werden sollte. Darin forderten sie, auch die rechtliche Position der Konsumenten zu stärken. Zudem verlangten sie ein verbindliches Muster für die Bestell-Schaltfläche. Dies würde die Umgehung erschweren und mehr Klarheit schaffen, sagte die Obfrau der Grünen im Rechtsausschuss, Ingrid Hönlinger. Der Antrag wurde aber mehrheitlich abgelehnt.

Die SPD-Abgeordnete Elvira Drobinski-Weiß wies darauf hin, dass die Sozialdemokraten sich in der Vergangenheit bereits mehrfach für eine entsprechende Gesetzesänderung stark gemacht hätten. Wäre die Regelung früher eingeführt worden, hätten schon zahlreiche Verbraucher vor Kostenfallen geschützt werden können, betonte sie.

Die Linksfraktion enthielt sich bei der Abstimmung. Ihrer Ansicht nach hätte in das Gesetz auch eine stärkere Maßregelung für unseriöse Inkassounternehmen aufgenommen werden müssen, sagte die Linke-Abgeordnete Caren Lay.