Bundesregierung bringt Telemediengesetz auf den Weg
Stand: 17.09.2015
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Berlin - Gestern verabschiedete die Bundesregierung den neuen Entwurf des Telemediengesetzes, das Anbietern von WLAN-Zugängen mehr Rechtssicherheit geben soll. Das Gesetz soll ermöglichen, dass mehr öffentliche Einrichtungen oder Cafés WLAN anbieten. Sie müssen aber "einfache Sicherheitsvorkehrungen" treffen.
Demnach muss der WLAN-Anbieter seinen Anschluss "angemessen" sichern und sich vom Nutzer die Zusicherung einholen, dass dieser keine Rechtsverletzung begeht. Werden diese beiden Anforderungen erfüllt, haftet der WLAN-Betreiber künftig nicht mehr für die von anderen über seinen Anschluss begangenen Rechtsverletzungen. Er kann also Abmahnungen und Unterlassungsklagen verhindern.
Anders als in einem früheren Entwurf bleibt es nun dem Betreiber selbst überlassen, wie er sein WLAN sichert. Der Einsatz eines "anerkannten Verschlüsselungsverfahrens oder vergleichbarer Maßnahmen" ist nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums nicht mehr erforderlich.
Auch auf eine bisher geplante Vorschrift für Privatleute, die anderen Menschen etwa in ihrer Wohnung Zugang zum WLAN gewähren, wurde nach Kritik nun verzichtet. So müssen Privatleute den Nutzer, dem sie ihren Anschluss überlassen, nicht mehr namentlich kennen. Dies gilt nach Ministeriumsangaben für alle WLAN-Betreiber - egal, ob Privatmensch, öffentliche Bibliothek, Hotel oder Restaurant. "An alle Betreiber werden somit die gleichen Anforderungen gestellt."
Die Bundesregierung will mit dem Gesetz dafür sorgen, dass mehr öffentliche WLAN-Hotspots eingerichtet werden - beispielsweise an Flughäfen, in Cafés, Hotels oder in Bürgerämtern und Bibliotheken. Laut Wirtschaftsministerium liegt Deutschland mit durchschnittlich 1,87 WLAN-Hotspots auf 10.000 Einwohner weit hinter vielen anderen Ländern zurück.
Der Handelsverband Deutschland (HDE) beklagte, dass die Neuregelung die Digitalisierung im Einzelhandel behindere. Das Gesetz zwinge den Händler dazu, eine Registrierungspflicht für seine Kunden im WLAN einzuführen, kritisierte der stellvertretende HDE-Hauptgeschäftsführer Stephan Tromp. Gerade im Handel müssten die Kunden aber "schnell und einfach" auf die öffentliche Internetverbindung zugreifen können - beispielsweise beim Bezahlen per Smartphone an der Kasse.
Zudem kritisierte der Handelsverband, dass der das Gesetz nur "vage Vorgaben" mache, wie ein WLAN-Netz zu sichern sei. "Hier wird ein neues Einfallstor für Abmahnanwälte geöffnet", erklärte Tromp. Der Handel investiert nach Angaben von HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth derzeit "massiv" in den drahtlosen Zugang zum Internet für seine Kunden.
Auch große Ketten, in deren Filialen bisher kein normaler Netzempfang verfügbar war, rüsten auf, wie Genth der "Neuen Osnabrücker Zeitung" vom Mittwoch sagte. Viele Verbraucher vergleichen über ihr Smartphone die Preise - auch im Laden. HDE-Chef Genth rief die Einzelhändler auf, deswegen keine Kunden mehr aus dem Geschäft zu werfen. "Die digitale Welt kann man nicht aussperren."
Es sei heutzutage "ein Grundbedürfnis, jederzeit und überall mobil und unkompliziert ins Internet zu kommen", betonte Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD). Das neue Gesetz soll - abhängig von den Beratungen im Bundestag - voraussichtlich im zweiten Quartal 2016 in Kraft treten.