Bundesregierung beschließt Maßnahmen für niedrigere Strompreise
In den ersten fünf Jahren müssen die Kosten jährlich jeweils um 1,25 Prozent nach unten gehen, in den zweiten fünf Jahren um 1,5 Prozent. Die Verordnung zum Netzanschluss von Kraftwerken soll es großen Netzbetreibern schwerer machen, Konkurrenten daran zu hindern, den Strom aus ihren Kraftwerken in die Netze einzuspeisen. Damit soll es zu mehr Wettbewerb der Stromerzeuger und zu niedrigeren Preisen kommen.
Bundeswirtschaftsminister Michael Glos (CSU) erklärte, die neuen Regelungen trügen "im Interesse der Verbraucher zu einer effizienten und zukunftsfähigen Energieversorgung" bei. "Die neuerlich angekündigten Strompreiserhöhungen zeigen, dass dringender Handlungsbedarf besteht." Viele Versorger haben angekündigt, ihre Preise zum 1. Juli zu erhöhen. Glos hatte am Montag alle Kunden zu einem Wechsel zu billigeren Anbietern aufgefordert. Glos will außerdem dem Bundeskartellamt mehr Macht geben, um gegen höhere Strompreise vorzugehen. Der Gesetzentwurf ist vom Bundeskabinett beschlossen. Ihm und der Absenkung der Netzgebühren muss noch der Bundestag zustimmen.
Nach Ansicht der Stromwirtschaft ist mit den beschlossenen Anforderungen ein wirtschaftlicher Netzbetrieb "langfristig für viele Netzbetreiber nicht mehr möglich". Die Regelungen gefährdeten die Energieinfrastruktur und damit die Versorgungssicherheit in Deutschland, hieß es in einer Erklärung der Verbände der Elektrizitätswirtschaft (VDEW), der Gas- und Wasserwirtschaft (BGW), der Netzbetreiber (VDN) sowie der Verbundunternehmen und regionalen Energieversorger (VRE).
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