Bundesrat winkt Energiepaket nicht einfach so durch
Stand: 07.07.2011
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Berlin - Nach dem Bundestag soll nun auch der Bundesrat den Atomausstieg bis 2022 besiegeln. Die Zustimmung an diesem Freitag gilt als sicher. Bund und Länder stritten allerdings am Donnerstag über Einzelgesetze, die zum Energiepaket gehören. Großen Diskussionsbedarf ruft die steuerliche Förderung energetischer Sanierungen von Wohnhäusern hervor. Bis zu zehn Prozent der Kosten sollen jährlich steuerlich absetzbar sein. Das bedeutet, dass es zu Mindereinnahmen von 1,5 Milliarden Euro kommen kann.
Die Länder wollen das Gesetz, für das die Zustimmung der Länderkammer nötig ist, blockieren, falls der Bund nicht bereit ist, ihre Steuerausfälle auszugleichen. Das Thema könnte im Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag landen.
Beim Emissionshandelsgesetz wollen die Länder an den Erlösen des Handels mit CO2-Verschmutzungsrechten beteiligt werden - der Bund hingegen will alle Einnahmen für den Energie- und Klimafonds. Dieser soll auch dank dieser Einnahmen mit bis zu 3,3 Milliarden Euro jährlich gefüllt werden und so zur Finanzierung der Energiewende beitragen. Auch dabei könnte der Vermittlungsausschuss angerufen werden, um eine Lösung zu finden.
Insgesamt umfasst die Tagesordnung für die letzte Sitzung des Bundesrates vor der parlamentarischen Sommerpause rund 60 Tagesordnungspunkte.
Schwerpunkt ist das Energiepaket, das aus acht Einzelgesetzen besteht - aber nur die Gebäudesanierung ist zustimmungspflichtig. Die anderen sieben Gesetze kann der Bundesrat allenfalls verzögern. Dazu gehört neben dem Atomgesetz die Neuregelung der Förderung von erneuerbaren Energien und die Beschleunigung des Netzausbaus. Hier soll der Bund für die Planung der überregionalen Leitungen zuständig sein - an der Festlegung des Trassenverlaufs sollen die Länder aber beteiligt werden.
Weiteres Thema ist die deutliche Kennzeichnung des Energieverbrauchs von Autos mit farbigen Skalen, wie Verbraucher sie schon von Haushaltsgeräten kennen.