Bundesrat verabschiedet Energiewirtschaftsgesetz
Die Union hatte im Vermittlungsverfahren zahlreiche Änderungen am rot-grünen Gesetzentwurf durchgesetzt. So sollen sämtliche Netzentgelte noch einmal auf den Prüfstand. Nach dem Gesetzentwurf der Regierungskoalition wären nur Entgelterhöhungen nach dem 1. August 2004 genehmigungspflichtig geworden. Vertreter der Strombranche hatten in den vergangenen Wochen den Aussagen von Spitzenpolitikern widersprochen, dass das Gesetz die Strompreise deutlich sinken lasse. Die Netzentgelte machten nur einen Teil der Stromkosten aus, der in den vergangenen Jahren vor allem durch Abgaben in die Höhe getrieben worden sei, hiess es in der Branche. Umweltschützer kritisieren, dass im Vermittlungsverfahren die Kennzeichnungspflicht für Strom stark eingeschränkt und das Verbandsklagerecht gestrichen wurde.
Der Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU), der unter anderem 800 kommunale Strom- und Gasversorger vertritt, begrüsste am Freitag, dass die Rechtsunsicherheit für die Unternehmen nun beendet sei. Er hoffe, dass jetzt auch die zugehörigen Verordnungen zum Netzzugang und zu den Netzentgelten schnell verabschiedet würden, sagte VKU- Präsident Gerhard Widder. Kritisch sehe der VKU die auf die Unternehmen zukommenden Kosten durch eine übermässige Bürokratie mit umfassenden Berichts- und Dokumentationspflichten. "Das wird die Energieversorger erhebliches Geld und Aufwand kosten", sagte Widder.
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