Bundesrat verabschiedet Energiewirtschaftsgesetz

dpa | 17.06.2005
Bild: Stromleitungen

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Berlin (dpa) - Das neue Energiewirtschaftsrecht kann nach monatelangen Auseinandersetzungen wie geplant am 1. Juli in Kraft treten. Der Bundesrat verabschiedete am Freitag das entsprechende Gesetz, nachdem sich Union und SPD im Vermittlungsausschuss in den strittigen Punkten geeinigt hatten. Ob das Gesetz für sinkende Endverbraucherpreise sorgen wird, ist umstritten.

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Das Energiewirtschaftsgesetz setzt eine EU-Richtlinie um und soll für mehr Wettbewerb auf dem Strom- und Gasmarkt sorgen. Es bietet den gesetzlichen Rahmen für Milliardeninvestitionen in den Bau von Kraftwerken und Netzen. Die Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation soll künftig als "Bundesnetzagentur" auch die Strom- und Gasnetze regulieren und den Netzbetreibern Höchstpreise vorschreiben.

Die Union hatte im Vermittlungsverfahren zahlreiche Änderungen am rot-grünen Gesetzentwurf durchgesetzt. So sollen sämtliche Netzentgelte noch einmal auf den Prüfstand. Nach dem Gesetzentwurf der Regierungskoalition wären nur Entgelterhöhungen nach dem 1. August 2004 genehmigungspflichtig geworden. Vertreter der Strombranche hatten in den vergangenen Wochen den Aussagen von Spitzenpolitikern widersprochen, dass das Gesetz die Strompreise deutlich sinken lasse. Die Netzentgelte machten nur einen Teil der Stromkosten aus, der in den vergangenen Jahren vor allem durch Abgaben in die Höhe getrieben worden sei, hiess es in der Branche. Umweltschützer kritisieren, dass im Vermittlungsverfahren die Kennzeichnungspflicht für Strom stark eingeschränkt und das Verbandsklagerecht gestrichen wurde.

Der Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU), der unter anderem 800 kommunale Strom- und Gasversorger vertritt, begrüsste am Freitag, dass die Rechtsunsicherheit für die Unternehmen nun beendet sei. Er hoffe, dass jetzt auch die zugehörigen Verordnungen zum Netzzugang und zu den Netzentgelten schnell verabschiedet würden, sagte VKU- Präsident Gerhard Widder. Kritisch sehe der VKU die auf die Unternehmen zukommenden Kosten durch eine übermässige Bürokratie mit umfassenden Berichts- und Dokumentationspflichten. "Das wird die Energieversorger erhebliches Geld und Aufwand kosten", sagte Widder.



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