Bundesrat: Mehr Datenschutz bei Google Street View

dpa | 09.07.2010
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Berlin - Nach Ansicht der Länderkammer soll der Datenschutz bei Diensten wie Google Street View gestärkt werden. Der Bundesrat einigte sich am Freitag in Berlin darauf, einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundestag einzubringen. Bevor die Daten ins Internet kommen, sollen demnach Gesichter und Kfz-Kennzeichen unkenntlich gemacht werden. Wer von den Street View-Kameras abgebildet wurde, soll ein uneingeschränktes Widerspruchsrecht erhalten. Das Gleiche soll zukünftig für Hausbesitzer und deren Mieter gelten, die eine Abbildung ihrer Wohnhäuser im Internet nicht möchten.


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Der Entwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes geht auf eine Initiative des Stadtstaates Hamburg zurück - dort hat Google seine Deutschlandzentrale. Der Suchmaschinen-Gigant filmt seit Monaten für seinen Internetdienst Google Street View bundesweit Häuser und Straßen ab.

"Regeln zum Abfilmen von Häusern und Straßen müssen gesetzlich bindend sein", sagte Hamburgs Justizsenator Till Steffen (GAL). "Eine freiwillige Selbstverpflichtung reicht nicht." Das Vorhaben stößt unter anderem beim Branchenverband Bitkom auf scharfe Kritik.

Auch Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hatte sich gegen ein spezielles Gesetz zu Google Street View ausgesprochen. Der Gesetzgeber dürfe nicht den Weg einschlagen, "dass wir für jeden neuen Dienst ein neues und eigenes Gesetz schaffen. Bei einer solchen Einzelfallgesetzgebung würden wir bald hoffnungslos hinterherhinken", sagte er am 22. Juni bei einer Grundsatzrede in Berlin.

Steffen betonte hingegen, es gehe hier nicht nur um Google. Der vom Bundesrat beschlossenen Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass Unternehmen mindestens drei Monate vor dem systematischen Abfilmen den zuständigen Datenschutzbeauftragten informieren müssen.

Bei Verstößen gegen die im Gesetzentwurf genannten Regelungen soll ein Bußgeld von bis zu 300 000 Euro drohen.



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