Bundesnetzagentur gestärkt im Kampf gegen Monopole
Stand: 12.01.2012
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Karlsruhe - Durch einen Gerichtsbeschluss des Bundesverfassungsgerichts ist die Bundesnetzagentur im Kampf gegen Monopole im Telekommunikationsmarkt grundsätzlich gestärkt worden. Laut einem am Donnerstag veröffentlichten Gerichtsbeschluss sind Klagen von Unternehmen gegen Marktregulierungen der Bonner Behörde zukünftig nur sehr schwer möglich.
Der am Donnerstag in Karlsruhe veröffentlichte Beschluss führt nach Einschätzung von Branchen-Experten zu Mindereinnahmen der Unternehmen bei den Nutzungsgebühren für ihre Mobilfunknetze im Milliardenbereich und dürfte auch Fernwirkung auf andere Märkte haben.
Karlsruhe entschied mit Blick auf die "lukrativen" Gebühren der Deutschen Telekom für die Nutzung ihrer Mobilfunknetze, dass die Bundesnetzagentur grundsätzlich regulierend in diese Märkte eingreifen darf. Klagen dagegen seien wegen des "weitreichenden Beurteilungsspielraums" der Regulierungsbehörde bei der Analyse von Märkten nur eingeschränkt möglich.
Zudem verfolge die Behörde mit dem Verbraucherschutz und der "Sicherstellung chancengleichen Wettbewerbs" auf dem Telekommunikationsmarkt "gewichtige Gemeinwohlziele". (AZ: 1 BvR 1932/08)
Damit scheiterte die Telekom endgültig in einem Rechtstreit, der bis ins Jahr 2006 zurückreicht. Damals hatte die Bundesnetzagentur von der Telekom und anderen Telekommunikationsunternehmen eine Senkung ihrer Gebühren für die Nutzung von Mobilfunknetzen durchgesetzt. Anrufer von außerhalb der jeweiligen Netze mussten damals dafür Gebühren von bis zu 12,4 Cent je Minute zahlen. Die Behörde setzt in mehreren Schritten eine Senkung auf rund drei Cent je Minute im Jahr 2010 durch.
Karlsruhe zufolge durfte die Netzagentur grundsätzlich regulierend in den Markt eingreifen. Der Telekom werde damit "kein finanzielles Sonderopfer auferlegt", sondern nur eine "lukrative Preisgestaltung zulasten der Kunden" anderer Telekommunikationsunternehmen unmöglich gemacht. Ob die Absenkungen in der Höhe gerechtfertigt waren, ist nun Gegenstand drei weiterer Klagen von Telekommunikationsunternehmen. "Wir begrüßen die Karlsruher Entscheidung und sehen den noch anhängigen Verfahren sehr positiv entgegen", sagte Behörden-Sprecher Rudolf Boll.
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