Bundesländer nicht sicher bei Wärmeschutzgesetz

dpa | 12.11.2009
Bild: Gelb leuchtendes Hausmodell unter anderen unbeleuchteten

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Münster - Seit Anfang des Jahres gilt: Wer ein Haus baut, muss das Gebäude zumindest teilweise mit erneuerbaren Energien heizen und kühlen. Die einzelnen Bundesländer setzen das Wärmegesetz einer Umfrage zufolge aber sehr unterschiedlich um. "Im Ergebnis zeigt unsere Untersuchung, dass die Bundesländer Baden-Württemberg und Saarland eine führende Rolle einnehmen", sagte der Direktor vom Internationalen Wirtschaftsforum Regenerative Energien, Norbert Allnoch, am Donnerstag in Münster.


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In Baden-Württemberg etwa müssen ab 2010 auch in Altbauten erneuerbare Energien verwendet werden. Im Saarland sei ein ähnliches Gesetz geplant. In den meisten anderen Ländern sei hingegen oft nicht einmal klar, wer für die Überprüfung der klimafreundlichen Baumaßnahmen zuständig sei. "Die meisten anderen Bundesländer sind noch dabei, entsprechende Zuständigkeiten zu klären. Lediglich in Niedersachsen und Berlin sind diese Verfahren weit vorangeschritten", sagte Allnoch. Das sogenannte Erneuerbare Energien Wärmeschutzgesetz gilt seit dem ersten Januar dieses Jahres bundesweit für neu gebaute Wohnhäuser. "Für den Verbraucher rechnen sich die Investitionen bei wieder steigenden Heizöl- und Gaspreisen sehr schnell", sagte Allnoch.



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