Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Bundesgerichtshof urteilt zu Riester-Verträgen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Karlsruhe - Mit einem Urteil zu den Versicherungskonditionen bei Riester-Renten hat der Bundesgerichtshof die Rechte der Verbraucher gestärkt. Er bestätigte in einem Urteil am Mittwoch das vom Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart ausgesprochene Verbot von zwei Formulierungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Allianz-Lebensversicherung. Im konkreten Fall geht es um die Beteiligung an Kostenüberschüssen (IV ZR 38/14). In den Vorinstanzen hatten sich der Bund der Versicherten und die Verbraucherzentrale Hamburg mit ihrer Forderung nach Streichung von Textpassagen durchgesetzt.

In den Versicherungsbedingungen wird den Kunden eine Beteiligung an Überschüssen zugesagt. Nur über mehrere Verweise ist aber im Geschäftsbericht nachzulesen, dass Verträge mit weniger als 40 000 Euro Garantiekapital bei Kostenüberschüssen ausgenommen sind. Das betrifft 30 bis 50 Prozent der Verträge des Unternehmens.

Deutlichere Hinweise nötig

Das OLG hatte moniert, dass nicht deutlich auf die Grenze hingewiesen wird. Es hatte dagegen nicht die Praxis beanstandet, Verträge je nach Verwaltungsaufwand unterschiedlich an Kostenüberschüssen zu beteiligen. Auch das bestätigte der BGH in seiner Entscheidung. Eine Regelung hält nach Überzeugung des IV Zivilsenats einer Transparenzkontrolle nicht stand, wenn sie an verschiedenen Stellen in den Bedingungen niedergelegt ist, die nur schwer miteinander in Zusammenhang zu bringen sind, oder wenn der Regelungsgehalt auf andere Weise durch die Verteilung auf mehrere Stellen verdunkelt wird.

Kostenüberschüsse entstehen, wenn eine Versicherung weniger Geld für die Verwaltung der Verträge ausgibt als geplant. Nach Angaben der Allianz ging es dabei im Jahr 2012 um 300 000 Euro, das wären pro Vertrag im Durchschnitt nur rund 60 Cent.

Nach Ansicht des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft sind die Auswirkungen des Urteils für die Branche gering. Nach Empfehlung der Verbraucherzentrale Hamburg sollten Versicherte aber prüfen, ob sie Anspruch auf Nachzahlung haben. Die Verbraucherschützer bemängeln, dass gerade Geringverdiener durch die Regelungen benachteiligt worden seien.