Bund und Länder machen Weg frei für Gesetz über erneuerbare Energien
Nach dem Kompromiss werden Windenergieanlagen an ungünstigen Standorten weniger gefördert als ursprünglich von der Koalition beabsichtigt. Zur Berechnung wird ein Referenzertrag von 60 Prozent eingeführt, den die Stromleistung der Windanlagen gegenüber dem Durchschnitt mindestens erreichen muss. Diese Referenzgrösse war auch im ursprünglichen Gesetzentwurf Trittins enthalten.
Der Bundesverband Windenergie kritisierte die Einigung. Die Einführung der 60-Prozent-Klausel zusätzlich zu den ohnehin vorgesehenen Vergütungsreduktionen bedeute einen starken Einschnitt für die Windenergie, sagte der Präsident des Verbandes, Peter Ahmels. "Viele Projekte - gerade in Süddeutschland - werden damit nicht mehr realisierbar sein." Positiv sei allerdings, dass es wieder Investitionssicherheit für die Windbranche gebe.
Auch der Wirtschaftsverband Windkraftwerke erklärte am Freitag in Cuxhaven, die Windenergie habe nach zwei Jahren "quälender Diskussionen" jetzt wieder Planungssicherheit. Die Bedingungen für den Aufbau von Offshore-Windparks würden mit dem Gesetz deutlich verbessert und der Export deutscher Windkraft-Technologie gefördert. Mit Erleichterung reagierte der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) auf das Vermittlungsergebnis. BEE-Präsident Johannes Lackmann sagte, damit könnten Investitionen von mehreren hundert Millionen Euro gestartet und neue Arbeitsplätze geschaffen werden.

