Bund: Keine neue Gesetzesinitiative nach Vodafone-Steuerplänen nötig

dpa | 07.06.2004
Bild: Hand mit Smartphone

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Berlin (dpa) - Die Pläne des Mobilfunkkonzerns Vodafone, die Steuerlast durch Milliarden-Verlustabschreibungen zu drücken, erfordern nach Darstellung der Bundesregierung keine neuen Gesetzesinitiativen. Unter anderem könnten seit 2002 Teilwertabschreibungen nur noch begrenzt bei dauerhafter Wertminderung steuerlich geltend gemacht werden, sagte ein Sprecher des Finanzministeriums am Montag in Berlin. Zudem dürften Konzerne seit 2004 höchstens noch 60 Prozent des aktuellen Gewinns mit Verlusten verrechnen und so die Steuerlast mindern.

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Ob Vodafone tatsächlich Abschreibungen in der Grössenordnung von 50 Milliarden Euro geltend machen könne und auf Jahre keine Steuern mehr zahle, müssten allein die Finanzbehörden in Nordrhein-Westfalen prüfen. Regierungssprecher Béla Anda sprach von einem "komplexen Sachverhalt". Den Verästelungen müsse nachgegangen werden. Für das Erscheinungsbild der Wirtschaft sei es aber in der Tat nicht hilfreich, wenn sich solche Entwicklungen bewahrheiten würden.

Weitere Steuerausfälle für den Fiskus durch solche Abschreibungen würden nicht erwartet, sagte der Ministeriumssprecher weiter. Die im Gesetz zum Abbau von Steuervergünstigungen angenommenen Werte zu Verlustabschreibungen seien zwar Prognosen gewesen. "Wir gehen aber nicht von zusätzlichen Steuerverlusten aus." Dem Bund seien bisher keine anderen Unternehmen mit derartigen Steuerplänen bekannt.



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