Bund: Keine neue Gesetzesinitiative nach Vodafone-Steuerplänen nötig
dpa | 07.06.2004
Berlin (dpa) - Die Pläne des Mobilfunkkonzerns Vodafone, die
Steuerlast durch Milliarden-Verlustabschreibungen zu drücken,
erfordern nach Darstellung der Bundesregierung keine neuen
Gesetzesinitiativen. Unter anderem könnten seit 2002
Teilwertabschreibungen nur noch begrenzt bei dauerhafter
Wertminderung steuerlich geltend gemacht werden, sagte ein Sprecher
des Finanzministeriums am Montag in Berlin. Zudem dürften Konzerne
seit 2004 höchstens noch 60 Prozent des aktuellen Gewinns mit
Verlusten verrechnen und so die Steuerlast mindern.
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Ob Vodafone tatsächlich Abschreibungen in der Grössenordnung von 50
Milliarden Euro geltend machen könne und auf Jahre keine Steuern mehr
zahle, müssten allein die Finanzbehörden in Nordrhein-Westfalen
prüfen. Regierungssprecher Béla Anda sprach von einem "komplexen
Sachverhalt". Den Verästelungen müsse nachgegangen werden. Für das
Erscheinungsbild der Wirtschaft sei es aber in der Tat nicht
hilfreich, wenn sich solche Entwicklungen bewahrheiten würden.
Weitere Steuerausfälle für den Fiskus durch solche Abschreibungen würden nicht erwartet, sagte der Ministeriumssprecher weiter. Die im Gesetz zum Abbau von Steuervergünstigungen angenommenen Werte zu Verlustabschreibungen seien zwar Prognosen gewesen. "Wir gehen aber nicht von zusätzlichen Steuerverlusten aus." Dem Bund seien bisher keine anderen Unternehmen mit derartigen Steuerplänen bekannt.
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