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Brunsbüttel: Hoch radioaktive Abfälle dürfen nicht gelagert werden

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Berlin - Das Atommüll-Zwischenlager im schleswig-holsteinischen Brunsbüttel hat nach einem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts keine Betriebserlaubnis für die Lagerung hoch radioaktiver Abfälle. Das teilte Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) am Freitag in Berlin mit.

Das Gericht in Leipzig bestätigte die Aufhebung der Genehmigung durch das Oberverwaltungsgericht Schleswig vom Juni 2013. Damit der dort lagernde Atommüll nun nicht weggeräumt werden muss, kündigte Hendricks ein rasches neues Genehmigungsverfahren an.

Sie betonte, beide Gerichte hätten sich nicht zur Frage der tatsächlichen Sicherheit etwa gegen Terrorangriffe geäußert. Vielmehr seien Mängel im Genehmigungsverfahren beanstandet worden. Ein Problem sei gewesen, dass das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) den Gerichten bestimmte Papiere nicht vorlegen konnte, vor allem geheime Unterlagen zum Schutz des Zwischenlagers gegen Terrorangriffe.

Schleswig-Holsteins Energieminister Robert Habeck (Grüne) ordnete eine atomaufsichtliche Anordnung gegenüber dem Betreiber Vattenfall an. Mit der vorübergehenden Duldung der Einlagerung können die neun Castor-Behälter mit abgebrannten Brennelemente weiter dort stehen bleiben. In einem nun notwendigen neuen Genehmigungsverfahren werde das Urteil mit einbezogen, betonte Hendricks. Das OVG Schleswig hatte 2013 nach fast zehnjährigem Rechtsstreit der Klage eines Anwohners gegen die vom BfS erteilte Genehmigung stattgegeben. Der Kläger hatte den mangelnden Schutz des Zwischenlagers vor Terrorangriffen moniert.