BNA: Stromkabel zwischen Deutschland und Norwegen genehmigt
Bonn - Die Bundesnetzagentur hat grünes Licht für das geplante Stromkabel zwischen Deutschland und Norwegen gegeben. Die Behörde befreite die Betreibergesellschaft NorGer von einigen der strengen Vorgaben der Energieregulierung, wie sie am Donnerstag in Bonn mitteilte. Die üblichen Vorschriften gelten als Investitionshemmnis, weil sie die Renditen für die neuen Netze senken.
Das Kabel zwischen Deutschland und Norwegen gilt als wichtiger Meilenstein zum Ausbau der erneuerbaren Energien. Die Leitung soll helfen, das schwankende Angebot von Windstrom auszugleichen. So soll der Strom bei starken Winden in den von Wasserkraft geprägten norwegischen Strommarkt fließen und in umgekehrte Richtung, wenn in Deutschland zu wenig Strom produziert wird.
Damit die beiden Märkte enger zusammenwachsen können, gab es nun die Ausnahmegenehmigung. So gelten behindernde Regelungen für die sogenannten Engpasserlöse und für Netzanschluss sowie Netzzugang nicht. Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung sind etwa, dass sich die Investition positiv auf den Wettbewerb im Strommarkt auswirkt und das Risiko für das Projekt so hoch ist, dass die Leitung ohne Ausnahmegenehmigung nicht errichtet würde. Für die Ausnahmegenehmigung sind in Deutschland die Bundesnetzagentur und in Norwegen das Öl- und Energieministerium zuständig.
Das Konsortium NorGer, das vom norwegischen Übertragungsnetzbetreiber Statnett, den Energieunternehmen Agder Energi AS und Lyse Produksjon AS sowie der Elektrizitätsgesellschaft Laufenburg aus der Schweiz gebildet wird, will das 570 Kilometer lange Kabel auf dem Boden der Nordsee verlegen. Die Hochspannungs-Gleichstrom-Leitung soll eine Leistung von 1.400 Megawatt haben und ein bereits verlegtes 700 Megawatt-Kabel zwischen Norwegen und den Niederlanden ergänzen.
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