Bis zu 2000 Euro Strafe für Analogtelefonierer

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Bild: Schnurloses Telefon


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Berlin - Gespräche mit dem falschen schnurlosen Telefon zu führen, kann ab 1. Januar 2009 richtig teuer werden. Ab diesem Termin ist in Deutschland der Betrieb sämtlicher Funktelefone der Standards CT1+ sowie CT 2 verboten. Damit läuft die schon 1998 angekündigte befristete Zulassung von Telekommunikationsgeräten im Frequenzbereiche 885-887, 930-932 und 864-868 Megahertz aus. Diese Frequenzen werden teilweise ab 2009 als Erweiterungsband für die Handynetze von E-Plus und O2 genutzt.


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Nach Angaben von Manfred Breul, Bereichsleiter Telekommunikation, beim Branchenverband Bitkom haben die großen Hersteller darauf bereits vor Jahren reagiert und die Produktion der analogen Geräte zugunsten des abhörsicheren DECT-Standards eingestellt. Aus Fernost seien in der Folgezeit jedoch noch viele Billigimporte nach Deutschland gelangt. "Es kann also durchaus sein, dass in diesem Jahr noch Geräte nach analogem Standard verkauft worden sind", warnt er. Darum sei es schwierig zu schätzen, wie viele solcher Telefone momentan noch im Gebrauch sind.

Um zu ermitteln, ob Verbraucher mit ihrem Telefon auch nach dem Jahreswechsel noch anrufen können, empfiehlt sich nach Angaben Breuls ein Blick in die Bedienungsanleitung. "Sollte die nicht mehr vorhanden sein, kann man auch die Typenbezeichnung des Telefons in eine Internetsuchmaschine eingeben und so die nötigen Informationen bekommen", rät der Experte. Schließlich helfe auch ein einfacher Test.

Dafür muss man sich bei einem Testgespräch immer weiter von der Basisstation entfernen. Bei analogen Geräten reißt die Verbindung nicht schlagartig ab, wird jedoch durch ein zunehmendes Rauschen überlagert. Kommt es mit wachsender Entfernung zur Basisstation zu abrupten Aussetzern ohne vorherige Rauschzunahme, wie sie bei schlechten Handy-Verbindungen bekannt sind, dann handelt es sich um ein DECT-Telefon.

Wer ein analoges Gerät hat, sollte es in der Sammelstelle für Elektro- und Elektronikgeräte in seiner Kommune kostenlos abgeben. Eine Entschädigung gibt es nach Angaben Breuls nicht, wer aber erst kürzlich ein analoges Telefon gekauft hat - die als besonders umweltfreundlich speziell in Kreisen von Elektrosmog-Gegnern galten - solle zum Händler gehen und ihn bitten, das Gerät gegen eines nach dem DECT-Standard umzutauschen. Speziell beim Internetkauf in Übersee oder Asien rät Breul den Verbrauchern, genau die Details des Gerätes zu studieren: "Wer sich nicht informiert, ist sonst leider selbst schuld."

Auf Nutzer der bald verbotenen Telefone nach dem Standard CT1+, kommen hohe Kosten zu. Um diese Nutzer zu ermitteln, fahren Messwagen der Bundesnetzagentur durch Wohngegenden oder gehen Anzeigen nach. "Der Aufwand zur Ermittlung der Störquelle kann zwischen 1000 und 2000 Euro betragen und wird dem Nutzer des Telefons von der Bundesnetzagentur in Rechnung gestellt." Zusätzlich könne auch noch ein Ordnungsgeld verhängt werden. Auf Milde dürften die Nutzer dabei nicht setzen können. "Es gibt ja schon seit zehn Jahren eine Übergangsfrist. Irgendwann muss auch mal Schluss sein", betont der Experte.



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