BGH vor Urteil über Gaspreiskontrolle durch die Justiz

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Bild: palniki gazowe



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Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) verkündet an diesem Mittwochnachmittag (15.00) sein Urteil im Grundsatzverfahren über eine gerichtliche Kontrolle von Gaspreiserhöhungen. Das gab das Karlsruher Gericht zum Abschluss der Verhandlung bekannt. In dem Prozess geht es um die Frage, ob Gaskunden die teilweise drastischen Preissteigerungen der vergangenen Jahre durch die Justiz auf ihre Angemessenheit überprüfen lassen können. Eine Vorschrift im Bürgerlichen Gesetzbuch sieht eine gerichtliche Billigkeitskontrolle grundsätzlich vor, bisher ist aber noch nicht höchstrichterlich geklärt, ob sie auch auf Gastarife anwendbar ist.

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Nach den Worten des BGH-Senatsvorsitzenden Wolfgang Ball hängt eine richterliche Kontrollmöglichkeit entscheidend davon ab, ob es einen "Wärmemarkt" gibt, auf dem Gasanbieter mit Heizöl, Fernwärme, Solarenergie und anderen Energieformen konkurrieren. Gäbe es einen wirksamen Wettbewerb, dann müssten die Gasversorger auch in Gebieten, in denen sie als Einzige Erdgas anbieten, ihre Tarife an den Preisen anderer Energieträger orientieren. Damit könnten sie nicht als "Monopolisten" eingestuft werden - womit kein Raum für eine gerichtliche Preiskontrolle bliebe.

Geklagt hatte der als "Gaspreis-Rebell" bekannt gewordene pensionierte Heilbronner Richter Klaus von Waldeyer-Hartz. Er wendet sich gegen die Anhebung der Preise durch die Heilbronner Versorgungsgesellschaft (HVG) zum 1. Oktober 2004 um zehn Prozent. Der Jurist beanstandete am Mittwoch, die HVG gehöre zu den teuersten Versorgern im Land. Während das Amtsgericht Heilbronn ihm Recht gegeben hatte, unterlag er vor dem dortigen Landgericht. Bundesweit sind dazu nach Angaben von Anwälten mehrere hundert Gerichtsverfahren anhängig.



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