BGH verkündet am Donnerstag Urteil im Streit um Stromnetz-Entgelte

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Bild: Stromleitungen



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Karlsruhe (AFP) - Der Bundesgerichtshof (BGH) verkündet am Donnerstag, welche Entgelte Energieversorger für die Nutzung ihrer Stromnetze von Konkurrenten fordern dürfen. Das Urteil des Kartellsenats ist auch für die Verbraucher von Bedeutung, da Netzentgelte etwa ein Drittel des Strompreises ausmachen. Geklagt hatte der Konzern Vattenfall, den die Bundesnetzagentur im Juni 2006 aufforderte, die Nutzungsentgelte um 18 Prozent zu senken. Der Behörde zufolge hatte Vattenfall überdies monatelang überhöhte Entgelte kassiert und soll an die Netznutzer nun rund 50 Millionen Euro zurückzahlen.

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Energieversorgungsunternehmen sind nach dem seit November 2005 geltenden Energiewirtschaftsgesetz verpflichtet, ihre Stromnetze für Konkurrenten zu öffnen. Die Preise für diese Nutzung müssen von der Bundesnetzagentur und bei regionalen Energieversorgern - also etwa den Stadtwerken - von Landesregulierungsbehörden genehmigt werden.

Der BGH muss auch entscheiden, ob Vattenfall die von der Bundesnetzagentur kritisierten überhöhten Entgelte grundsätzlich zurückzahlen muss. Vattenfall ist der Ansicht, dass die Rückforderung unzulässig ist, weil die Gelder zwischen Inkrafttreten des Gesetzes und der Genehmigung durch die Bundesnetzagentur erwirtschaftet wurden.

In der Grundsatzentscheidung zu sechs weiteren Klagen von Regionalversorgern wird der BGH zudem festlegen, welche Kosten Energieversorger für die Berechnung ihrer Entgelte ansetzen dürfen. Dabei geht es etwa um Berechnungsmethoden der kalkulatorischen Gewerbesteuer oder um die Frage, ob bei der Ermittlung des zu verzinsenden betriebsnotwendigen Eigenkapitals geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau und aktive Rechnungsabgrenzungsposten berücksichtigt werden dürfen. Dies hatte das Oberlandesgericht Düsseldorf in der Vorinstanz verneint und damit die Auffassung der Bundesnetzagentur bestätigt.



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