BGH verkündet am Donnerstag Urteil im Streit um Stromnetz-Entgelte
Der BGH muss auch entscheiden, ob Vattenfall die von der Bundesnetzagentur kritisierten überhöhten Entgelte grundsätzlich zurückzahlen muss. Vattenfall ist der Ansicht, dass die Rückforderung unzulässig ist, weil die Gelder zwischen Inkrafttreten des Gesetzes und der Genehmigung durch die Bundesnetzagentur erwirtschaftet wurden.
In der Grundsatzentscheidung zu sechs weiteren Klagen von Regionalversorgern wird der BGH zudem festlegen, welche Kosten Energieversorger für die Berechnung ihrer Entgelte ansetzen dürfen. Dabei geht es etwa um Berechnungsmethoden der kalkulatorischen Gewerbesteuer oder um die Frage, ob bei der Ermittlung des zu verzinsenden betriebsnotwendigen Eigenkapitals geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau und aktive Rechnungsabgrenzungsposten berücksichtigt werden dürfen. Dies hatte das Oberlandesgericht Düsseldorf in der Vorinstanz verneint und damit die Auffassung der Bundesnetzagentur bestätigt.
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