BGH verhandelt im Streit um Netzentgelte von Vattenfall
Vor dem BGH-Kartellsenat stritten die Anwälte beider Seiten am Dienstag über komplizierte Berechnungsverfahren. Damit sollen wegen des Leitungsmonopols der Netzbetreiber die Kosten ermittelt werden, die unter Wettbewerbsbedingungen anfallen würden. Thema war unter anderem die Frage, wie Gewerbesteuer, Eigenkapitalverzinsung sowie im Bau befindliche Anlagen berücksichtigt werden. Zudem ging es um die - vom OLG beanstandete - Anordnung der Behörde, Vattenfall müsse Mehrerlöse aus den Monaten vor der Genehmigung der Entgelte künftig kostenmindernd einfließen lassen.
Nach Angaben der Netzagentur hat das BGH-Verfahren auch für die noch laufende zweite Runde der Genehmigungsverfahren für Netzentgelte Bedeutung. Von 2009 an wird dieses Verfahren durch die sogenannte Anreizregulierung abgelöst.
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