BGH verbietet Beteiligung von E.ON an Stadtwerken
AFP
Karlsruhe - Der Energieversorger E.ON darf sich wegen seiner marktbeherrschenden Stellung nicht an den Stadtwerken Eschwege beteiligen. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in Karlsruhe und bestätigte damit ein entsprechendes Verbot des Bundeskartellamts.
- Anzeige -
Laut Gericht bilden E.ON und der Energieversorger RWE ein marktbeherrschendes Oligopol, gegen das die übrigen Anbieter wie Vattenfall und EnBW keinen ausreichenden Wettbewerbsdruck aufbauen könnten. Diese marktbeherrschende Stellung von Eon würde verstärkt, falls sich das Unternehmen an den Stadtwerken Eschwege beteiligte.
Weitere Nachrichten vom 11.11.2008
- Supermarktkette EDEKA startet mit eigenem Mobilfunk-Tarif
- RWE profitiert von hohen Strompreisen
- Förderprogramm für schnelle Internetverbindungen auf dem Land
- Ökostrom auf Wachstumskurs
- Brandenburg räumt bei klimafreundlicher Energieversorgung ab
- YouTube nimmt TV-Serien und Filme von MGM ins Programm
- Vodafone kappt Umsatzprognose - Wirtschaftliches Umfeld belastet
- Niedersachsen fordert Endlagerkonzept
- Australische Investmentbank greift nach deutschen Stromnetzen
- Russland will beim Ölpreis mitreden
- Ölpreise gesunken

