BGH verbietet Beteiligung von E.ON an Stadtwerken

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Bild: E.ON Firmenzentrale


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Karlsruhe - Der Energieversorger E.ON darf sich wegen seiner marktbeherrschenden Stellung nicht an den Stadtwerken Eschwege beteiligen. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in Karlsruhe und bestätigte damit ein entsprechendes Verbot des Bundeskartellamts.


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Laut Gericht bilden E.ON und der Energieversorger RWE ein marktbeherrschendes Oligopol, gegen das die übrigen Anbieter wie Vattenfall und EnBW keinen ausreichenden Wettbewerbsdruck aufbauen könnten. Diese marktbeherrschende Stellung von Eon würde verstärkt, falls sich das Unternehmen an den Stadtwerken Eschwege beteiligte.



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