BGH urteilt über Internetwerbung mit Google-"Adwords"
Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof (BGH) verkündet am Donnerstag (9.00 Uhr) sein Urteil im wettbewerbsrechtlichen Streit um die Internetwerbung mit sogenannten Adwords bei Google. Diese Geschäftsidee der Internetsuchmaschine erlaubt es Unternehmen, ihre Anzeigen zu vorher definierten Suchbegriffen schalten. Gibt ein Nutzer einen Suchbegriff ein, der mit einem "Adword" übereinstimmt, erscheinen rechts neben der Trefferliste unter der Rubrik "Anzeigen" die Werbeanzeigen derjenigen Unternehmen, die das Adword bei Google angemeldet haben.
Der BGH hatte im Oktober über drei verschiedene Verfahren mündlich verhandelt. Die beklagten Unternehmen hatten jeweils den Markennamen der klagenden Konkurrenten oder einen Namensbestandteil als Adword benutzt. Der BGH entscheidet, ob eine solche Verwendung eines fremden Markennamens wettbewerbsrechtlich zulässig ist oder Internetnutzer dadurch irregeführt werden. In einem Verfahren stehen sich Erotikartikel-Vertriebsunternehmen gegenüber, in den beiden anderen sind es jeweils Hersteller von Leiterplatten für elektronische Bauteile.
Weitere Nachrichten vom 21.01.2009
- Gazprom plant zwei Mega-Erdgasspeicher im Nordosten
- Vattenfall will Energieerzeugung in Europa verdoppeln
- Deutschland erhält wieder russisches Gas über die Ukraine
- Google stoppt Anzeigenvermarktung für Printmedien
- Netzagentur: Entgelte für Strom- und Gasnetze steigen leicht
- RWE setzt ab 2013 Bau neuer Kohlekraftwerke in Westeuropa aus
- Rund 50 Staaten wollen Agentur für Erneuerbare Energien gründen
- E.ON Hanse lässt vierte Kaverne als Erdgasspeicher ausbauen
- T-Mobile-Chef: Bisher keine Auswirkungen der Krise
- Vattenfall-Europa-Chef sieht Netzverkauf bis Mitte des Jahres
- Energiewirtschaft: Keine nationale Gasreserve
- Internetnutzer protestieren gegen Aufzeichnung des Surfverhaltens
- Telekom will 12,90 Euro statt 10,50 Euro für die "letzte Meile"
- Ölpreise nahezu unverändert

