BGH urteilt über Internetwerbung mit Google-"Adwords"

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Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof (BGH) verkündet am Donnerstag (9.00 Uhr) sein Urteil im wettbewerbsrechtlichen Streit um die Internetwerbung mit sogenannten Adwords bei Google. Diese Geschäftsidee der Internetsuchmaschine erlaubt es Unternehmen, ihre Anzeigen zu vorher definierten Suchbegriffen schalten. Gibt ein Nutzer einen Suchbegriff ein, der mit einem "Adword" übereinstimmt, erscheinen rechts neben der Trefferliste unter der Rubrik "Anzeigen" die Werbeanzeigen derjenigen Unternehmen, die das Adword bei Google angemeldet haben.


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Der BGH hatte im Oktober über drei verschiedene Verfahren mündlich verhandelt. Die beklagten Unternehmen hatten jeweils den Markennamen der klagenden Konkurrenten oder einen Namensbestandteil als Adword benutzt. Der BGH entscheidet, ob eine solche Verwendung eines fremden Markennamens wettbewerbsrechtlich zulässig ist oder Internetnutzer dadurch irregeführt werden. In einem Verfahren stehen sich Erotikartikel-Vertriebsunternehmen gegenüber, in den beiden anderen sind es jeweils Hersteller von Leiterplatten für elektronische Bauteile.



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