BGH-Urteil im Mobilcom-Rechtsfall für Ende April erwartet
Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe wird am 29. April verkünden, ob die Verurteilung von Mobilcom-Gründer Gerhard Schmid zu 21 Monaten Haft wegen dreifachen vorsätzlichen Bankrotts Bestand haben wird. Das Gericht deutete bei der mündlichen Verhandlung an, dass es den von Schmid geforderten Freispruch vermutlich nicht geben wird. "Das liegt nicht unbedingt auf der Hand", sagte der für den Fall zuständige Berichterstatter Gerhard von Lienen. Der BGH scheint den Fall vielmehr zur weiteren Sachaufklärung an das Landgericht Kiel zurückverweisen zu wollen.
Das Landgericht Kiel hatte Schmid im Januar 2009 verurteilt, weil der Gründer des Telefon-Anbieters Mobilcom rund 1,24 Millionen Euro auf Konten nach Liechtenstein geschafft habe, als er offiziell bereits zahlungsunfähig gewesen sei. Schmid hatte große Grundstücksflächen in Kiel erworben und dazu bei der Sachsen LB ein Darlehen über rund 100 Millionen Euro bekommen. Zur Sicherheit sollte Schmid ein Aktiendepot im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro an die Bank verpfänden. Wegen des Kursverfalls der Aktien wurde Schmid später zahlungsunfähig. Er transferierte jedoch noch Werte in Höhe 1,24 Millionen Euro auf seine Konten nach Liechtenstein bevor er Insolvenz anmeldete.
Für die Beurteilung des Falles ist laut BGH nun entscheidend, ob Schmid das Geld vor Gläubigern verstecken wollte. Da dem Strafsenat zufolge viele Details "noch im Dunkeln liegen", ist nicht ausgeschlossen, dass der BGH das Verfahren zur weiteren Sachaufklärung nach Kiel zurückverweist.
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