BGH überprüft erneut Wirksamkeit von Gaspreiserhöhungen

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Karlsruhe - Auf der Tagesordnung des Bundesgerichtshofs (BGH) steht heute (Mittwoch/09.00) erneut die Überprüfung der Wirksamkeit von Gaspreiserhöhungen. Gegenstand der Untersuchung ist eine Vertragsklausel, nach der der Energieversorger den Preis einseitig "nach billigem Ermessen" ändern darf. Laut der Verbraucherzentrale Bremen, die geklagt hat, betreffe das Verfahren zahlreiche Kunden, die über eine Gasheizung verfügten und sogenannte Sonderverträge mit den Versorgern geschlossen hätten. Es soll die Frage geklärt werden, ob in diesen - bundesweit verbreiteten - Sonderverträgen Preisänderungen ebenso wie bei Tarifkunden nur sehr eingeschränkt überprüfbar sind oder ob hier der Verbraucherschutz stärker zum Zuge kommt.



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